PfadnavigationHomePanoramaBaden-Württemberg„Man bekommt vom ÖRR nur Einheitsbrei serviert“ – Mehrere Personen klagen gegen RundfunkbeitragVeröffentlicht am 14.04.2026Lesedauer: 2 MinutenARD, ZDF und Deutschlandfunk werden von den Bürgern mit einem Rundfunkbeitrag finanziertQuelle: Marcus Brandt/dpaMehrere Kläger versuchen in einem Verfahren in Baden-Württemberg gegen den Rundfunkbeitrag vorzugehen. Sie beklagen eine einseitige und teils falsche Berichterstattung. Doch die Hürden für eine erfolgreiche Klage sind hoch.Berichtet der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) ausgewogen oder grob einseitig? Vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg steht die Vielfalt des Gesamtprogramms auf dem Prüfstand. Sieben von ursprünglich neun Klägern bezweifeln eine unabhängige und faire Berichterstattung, wollen unter anderem deshalb keinen Rundfunkbeitrag zahlen und wehren sich dagegen mit Klagen gegen entsprechende Bescheide des SWR. Den ersten Aufschlag machten am Dienstag drei Privatpersonen, über vier weitere Klagen wird an diesem Mittwoch verhandelt. Der Verhandlungstermin für zwei weitere Klagen an diesem Donnerstag sei aufgehoben, wie der Vorsitzende Richter sagte.„Man bekommt von den Öffentlich-Rechtlichen nur Einheitsbrei serviert“, sagte einer der Kläger, der im vergangenen Jahr in der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Freiburg gescheitert war, kurz vor Verhandlungsauftakt. Die Beiträge des ÖRR seien teils falsch, hätten politische Schlagseite und würden die größte Opposition im Bundestag, die AfD, nicht angemessen berücksichtigen. Lesen Sie auchDer Anwalt der drei Kläger monierte neben der angeblichen Unausgewogenheit auch exorbitante Gehälter von hochrangigen ÖRR-Beschäftigten und systematische Geldverschwendung.Streit über angebliche Verzerrungen schwelt seit vielen Jahren zwischen Gegnern des ÖRR und seinen Befürwortern – die Frage zur Rechtmäßigkeit des Rundfunkbetrags hat aber seit Kurzem neue Brisanz bekommen: Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hatte 2025 die Tür für eine inhaltliche Prüfung geöffnet. Die Richter in Leipzig hatten festgehalten, dass die Qualität des ÖRR-Gesamtangebots in den Blick genommen werden kann – und zwar ausdrücklich in Bezug auf Vielfalt und Ausgewogenheit. Dies müssten Verwaltungsgerichte prüfen.Lesen Sie auchDie Hürden dafür legte das Bundesverwaltungsgericht aber sehr hoch: Demnach ist der Rundfunkbeitrag erst dann verfassungswidrig, wenn „das Gesamtprogrammangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Anforderungen an die gegenständliche und meinungsmäßige Vielfalt und Ausgewogenheit über einen längeren Zeitraum gröblich verfehlt“. Das Leipziger Gericht sprach hier über einen zu betrachtenden Zeitraum von rund zwei Jahren.dpa/doli/sebe
Rundfunkbeitrag: Bekommt von den Öffentlich-Rechtlichen nur Einheitsbrei serviert, moniert ein Kläger - WELT
Mehrere Kläger versuchen in einem Verfahren in Baden-Württemberg gegen den Rundfunkbeitrag vorzugehen. Sie beklagen eine einseitige und teils falsche Berichterstattung. Doch die Hürden für eine erfolgreiche Klage sind hoch.






