PfadnavigationHomePanoramaKundgebungenNach Vorfall auf dem Alexanderplatz – Berlin untersagt Darstellung von Hinrichtungen bei DemosVeröffentlicht am 11.04.2026Auf einer pro‑palästinensischen Demonstration am Alexanderplatz wurde eine Hinrichtungsszene inszeniert. Die Polizei prüft den Vorfall. Rainer Wendt, Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, erklärt, wo aus seiner Sicht die Grenzen des Demonstrationsrechts überschritten wurden.Nach einem Vorfall auf dem Alexanderplatz verschärft Berlin die Regeln für Demonstrationen. Hinrichtungsdarstellungen und das öffentliche Nachstellen von Tötungen sind nicht mehr gestattet.Bei Kundgebungen und Demonstrationen ist die öffentliche Darstellung von Hinrichtungen in Berlin ab sofort untersagt. „Die Versammlungsbehörde hat das geprüft, die Auflagen für entsprechende Versammlungen sind erweitert worden“, sagte eine Sprecherin der Berliner Polizei auf dpa-Anfrage. „Insbesondere sind das öffentliche Nachstellen von Tötungen sowie realitätsnahe Darstellungen von Hinrichtungen nicht mehr gestattet.“ Das beinhalte auch das Fesseln von Personen in solchen Szenen und das Verwenden entsprechender, dafür nötiger Gegenstände. Lesen Sie auchZuvor hatten mehrere Medien über den Vorfall berichtet. Am Mittwochabend hatten Teilnehmer einer propalästinensischen Demonstration mit der Nachstellung einer Hinrichtung auf dem Alexanderplatz für Kritik gesorgt. Unter anderem ein Reporter der „Berliner Zeitung“ hatte die Szene beobachtet und ein Video veröffentlicht. Die erweiterten Auflagen durch die Versammlungsbehörde sind eine Reaktion auf die Diskussion, die darauf folgte. „Aus unserer Sicht ist das eine schnelle und flexible Anpassung, die relevante veränderte Bedingungen im Versammlungsgeschehen bei Bedarf verhältnismäßig berücksichtigt“, sagte Polizeisprecher Florian Nath der „Berliner Zeitung“.dpa/coh