PfadnavigationHomePanoramaGerichtsurteilUnfall mit einem Toten – Heilbronner Raser darf in die Türkei ausgewiesen werdenVeröffentlicht am 07.04.2026Lesedauer: 2 MinutenDas Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Klage des sogenannten Wollhaus-Rasers gegen seine Ausweisung abgewiesen. Der Täter muss Deutschland verlassen. Migrations-Staatssekretär Siegfried Lorek (CDU) aus Baden-Württemberg erklärt den Fall.Trotz gezeigter Reue und positiver Entwicklung im Strafvollzug bleibt ein wegen Mordes verurteilter Raser aus Heilbronn aus Sicht des Gerichts eine Gefahr. Seine Klage gegen die Ausweisung in die Türkei bleibt erfolglos.Der wegen Mordes verurteilte sogenannte Heilbronner Wollhaus-Raser hat erfolglos gegen seine Ausweisung in die Türkei geklagt. Die Kammer habe sich in der Verhandlung nicht davon überzeugen können, dass von dem Mann keine Gefahr mehr ausgehe, teilte das Stuttgarter Verwaltungsgericht nach der Entscheidung mit. Es zeigte sich auch überzeugt, dass sich der 23-Jährige in der Türkei eingliedern könne. Der in Heilbronn geborene und aufgewachsene Türke hatte im Februar 2023 in seiner Heimatstadt bei viel zu hohem Tempo in der Wollhausstraße die Kontrolle über seinen 300 PS starken Sportwagen verloren. In der Tempo-40-Zone raste er mit rund 100 Kilometern pro Stunde in das Auto eines 42-Jährigen. Der Mann starb in den Trümmern seines Wagens. Seine Frau wurde schwer, die beiden Kinder leicht verletzt. Das Landgericht verurteilte den Fahrer vor fast genau zwei Jahren unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes in drei Fällen zu einer Jugendstrafe von neun Jahren Haft. Es hatte das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt angesehen, weil das Opfer nicht mit dem heranrasenden Wagen habe rechnen können. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verwarf die Revision des Angeklagten danach als offensichtlich unbegründet.Das Regierungspräsidium Stuttgart veranlasste daraufhin eine Ausreiseverfügung gegen den Wollhaus-Raser. Sie gilt als Vorstufe zur eigentlichen Abschiebung und verpflichtet einen Ausländer, Deutschland zu verlassen. „Die Ausweisung ist rechtmäßig und verletzt den Kläger nicht in seinen Rechten, weil das Interesse der Allgemeinheit an seiner Ausweisung sein persönliches Interesse an einem Verbleib in Deutschland überwiegt“, entschied das Gericht. Lesen Sie auchDer Kläger zeige zwar inzwischen Reue, verhalte sich im Strafvollzug einsichtig und habe auch eine Ausbildung abgeschlossen. Dennoch überwiege in der Gesamtschau das Ausweisungsinteresse. Der junge Mann sei wiederholt durch erhebliche Verkehrsverstöße aufgefallen. „Von ihm geht nach wie vor eine gegenwärtige und schwerwiegende Gefahr aus“, hieß es weiter. Er habe „die Gründe für seine radikale Rücksichtslosigkeit im Straßenverkehr, die zum Tod und zu schweren Verletzungen seiner Opfer geführt hat, nicht bewältigt“.Lesen Sie auchDas Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Berufung wurde zwar nicht zugelassen. Der Kläger kann aber innerhalb eines Monats einen Antrag auf Zulassung der Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg stellen.Illegale Autorennen sind seit Oktober 2017 eine Straftat. Seitdem kann schon die Teilnahme mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden. Strafbar ist allerdings auch ein „Rennen gegen sich selbst“. In den vergangenen Jahren hat es auch immer wieder Mordanklagen nach Rasereien oder illegalen Autorennen gegeben.dpa/nw