PfadnavigationHomePanoramaVölklingenPolizist erschossen – Gericht ordnet Unterbringung des Schützen in psychiatrischer Klinik anVeröffentlicht am 01.04.2026Lesedauer: 2 Minuten„Er war beim Überfall in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert“, begründete die Richterin „Die Angst hatte sein Denken übernommen“, ergänzte sie.Der Tod eines erschossenen Polizisten in Völklingen löste im vergangenen Sommer große Anteilnahme aus. Nun wurde der 19-jährige Schütze vom Mordvorwurf freigesprochen und wegen besonders schweren Raubes verurteilt.Weil er einen Polizisten im Saarland mit einer Dienstpistole getötet hat, hat das Landgericht Saarbrücken einen 19 Jahre alten Angeklagten wegen besonders schweren Raubes verurteilt. Der Deutsch-Türke werde in einer forensischen Psychiatrie untergebracht, sagte Richterin Jennifer Klingelhöfer. Vom Mordvorwurf wurde der Angeklagte freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.„Er war beim Überfall in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert“, begründete die Richterin. Der Angeklagte sei während des Polizeieinsatzes infolge seiner Krankheit von massiver Angst getragen worden. „Die Angst hatte sein Denken übernommen“, erläuterte die Richterin.In krankheitsbedingter Verkennung der Lage habe er mindestens drei Schüsse auf den Polizisten abgegeben. „Der Angeklagte gab die Schüsse ab, weil er einen subjektiven Angriff auf sein Leben glaubte“, so Klingelhöfer. Ein Gerichtsgutachter hatte dem jungen Mann wegen einer schizophrenen Erkrankung eine eingeschränkte Schuldfähigkeit attestiert.Für forensische Kliniken gelten spezielle Sicherheitsstandards. Dazu gehören technisch überwachte Außensicherungen wie Mauern oder Zäune, Zugang nur durch eine besonders gesicherte Pforte, Sicherheitsschleusen und umfangreiche Videoüberwachung.Die Tat sorgte im vergangenen August bundesweit für Entsetzen. Der Täter hatte am 21. August 2025 nach einem Tankstellenüberfall in Völklingen einem Polizeianwärter die Dienstwaffe entrissen und 17 Schüsse abgegeben haben. Sechs Kugeln trafen den 34-jährigen Polizeioberkommissar Simon Bohr, der an schweren Verletzungen starb. Lesen Sie auchDie Staatsanwaltschaft hatte für den Angeklagten eine Jugendstrafe von 13 Jahren und die Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie gefordert. Auch die Nebenklage, die die Witwe des 34 Jahre alten Polizisten vertritt, forderte eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik für Straftäter und eine Jugendstrafe – allerdings die Höchststrafe von 15 Jahren.Lesen Sie auchDie Verteidigung sah die Mordmerkmale hingegen nicht erfüllt und sprach sich wegen Totschlags und versuchten Totschlags für eine Jugendstrafe von sechs Jahren und eine Unterbringung aus.Eine Spendenkampagne für den getöteten Polizisten sammelte in zwei Tagen mehr als 170.000 Euro ein. Landesinnenminister Reinhold Jost (SPD) hatte von „dunklen Tagen“ für das Saarland und die Polizei gesprochen. Zudem drückten unter anderem die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD), der CDU-Landesvorsitzende Stephan Toscani, die Grünen-Landesvorsitzende Jeanne Dillschneider und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt ihre Anteilnahme aus.dpa/ll/lay/sebe