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Eine Vollzugsbeamtin in Ausbildung verheimlicht ihrem Dienstherrn die Beziehung zu einem Gefangenen. Das Verwaltungsgericht Darmstadt hält ihre Entlassung für gerechtfertigt.
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Eine Vollzugsbeamtin in Ausbildung verheimlicht ihrem Dienstherrn die Beziehung zu einem Gefangenen. Das Verwaltungsgericht Darmstadt hält ihre Entlassung für gerechtfertigt.

Eine Justizbeamtin ist mit einem Mann liiert, der in einem anderen Gefängnis einsitzt. Sie erweckt den Eindruck, die Beziehung zu…

Ein Mitarbeiter einer Justizvollzugsanstalt soll für einen Häftling verbotenerweise Gegenstände mitgebracht haben. Nun soll er…

Ein Mitarbeiter einer Justizvollzugsanstalt soll für einen Häftling verbotenerweise Gegenstände mitgebracht haben. Der Beamte…

Landsberg am Lech (dpa/lby) - Gegen Geld soll ein Justizvollzugsbeamter für einen Häftling unter anderem Handys in die…

Eine Beamtin hat sich Geld geben lassen, das ihr Kollege aus der Geldbörse eines Toten genommen hat. Sie bestreitet den Vorwurf,…

Hier finden Sie Informationen zu dem Thema „Strafprozess“. Lesen Sie jetzt „Griff in Asservatenkammer: Haft für…