PfadnavigationHomePanoramaFördermittel-TricksereiJournalisten müssen 3,1 Millionen Euro an Berlin zurückzahlenVeröffentlicht am 19.02.2026Lesedauer: 3 MinutenDas Land Berlin erhält nach einem Vergleich vor dem Verwaltungsgericht rund 3,145 Millionen Euro von einer Gruppe prominenter, inzwischen überwiegend ehemaliger Journalisten zurück.Berliner Journalisten müssen nach einem Vergleich 3,1 Millionen Euro an das Land Berlin zahlen. Hintergrund sind mutmaßlich zweckwidrig verwendete Fördermittel für ein „Selbsthelferprojekt“ in Kreuzberg.Das Land Berlin erhält nach einem Vergleich vor dem Verwaltungsgericht rund 3,145 Millionen Euro von einer Gruppe prominenter, inzwischen überwiegend ehemaliger Journalisten zurück. Das berichtete zuerst der „Spiegel“. Die Beteiligten hatten seit den 1990er-Jahren Fördermittel für ein angebliches „Selbsthelferprojekt“ in Berlin-Kreuzberg beantragt, um sozialen Wohnraum für sich und Bedürftige zu schaffen.WELT lag die Klage des Landes Berlin vor. Das Verfahren richtete sich gegen die Eigentümergemeinschaft eines sanierten Altbaus in der Oranienstraße 169 in Berlin-Kreuzberg. Zur Eigentümergruppe zählen unter anderem die frühere Chefredakteurin der „Berliner Zeitung“, Brigitte Fehrle, sowie die Gerichtsreporterin der „Süddeutschen Zeitung“, Annette Ramelsberger. Der Gruppe wurde vorgeworfen, durch falsche Angaben erhebliche Vorteile auf Kosten der Allgemeinheit erlangt zu haben.In der Klageschrift wurde das ursprüngliche Vorhaben beschrieben: „Die Beklagte hat ihr Nutzungskonzept dahingehend charakterisiert, dass die Gesellschafterinnen und Gesellschafter eine gemeinsame und langfristige Nutzung des Förderobjektes Oranienstraße 169 beabsichtigen.“Lesen Sie auchBereits im Januar 2023 hatte WELT über den Verdacht berichtet, dass sich Beteiligte teilweise nur zum Schein in dem Haus angemeldet hätten. Der „Spiegel“ berichtete zudem, es seien überhöhte Mieten für aus Steuermitteln geförderte Sozialwohnungen verlangt worden.Bewohner schilderten demnach Mieten oberhalb der zulässigen Obergrenzen, nachträgliche „Mietaufschläge“ sowie Zahlungsanweisungen auf Privatkonten ohne Verwendungszweck. Nebenkosten seien teilweise bar kassiert worden. Einige Mieter hätten sich nicht im Haus anmelden dürfen, andere sollten sich in Wohnungen von „Selbsthelfern“ melden oder offiziell in einer WG mit Gesellschaftern leben, um Förderbedingungen formal zu erfüllen.Lesen Sie auchMit dem bereits am 9. Februar vor dem Verwaltungsgericht geschlossenen Vergleich bekommt Berlin die vollständige Fördersumme in Höhe von 1,78 Millionen Euro sowie rund 1,35 Millionen Euro Zinsen zurück. Damit bekommt das Land Berlin etwa 3,1 Millionen Euro zurück. Zur Absicherung der Vergleichssumme werde zudem zugunsten des Landes Berlin im Grundbuch des Objekts eine Grundschuld eingetragen, teilte eine Sprecherin der Senatsverwaltung mit. Im Gegenzug habe sich das Land Berlin bereit erklärt, die Vollstreckung der Vergleichssumme bis Ende des Jahres auszusetzen. Damit solle einem „übereilten Verkauf zu Lasten der Mieterschaft vorgebeugt und den Beklagten ermöglicht werden, einen geeigneten Erwerber für das Objekt zu finden“, heißt es weiter.In der Senatsverwaltung ist die Freunde groß. Dort bewertet man den Vergleich als großen Erfolg für das Land Berlin. Es sei schließlich gelungen, die Rückführung der vollständigen Fördersumme und eines erheblichen Zinsbetrages dauerhaft und zeitnah zugunsten des Landes sicherzustellen. Zudem werde mit diesem Verfahren ein klares Zeichen gesetzt, dass das Land Berlin Verstöße gegen Förderbestimmungen nicht toleriere und die Rückforderung der öffentlichen Mittel konsequent durchgesetzt würden.Senat: „Klares Zeichen“Auch der Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Christian Gaebler (SPD), lobte den Vergleich. Dadurch „konnte das Klageverfahren nun schnell und vor allem rechtssicher zugunsten Berlins beendet werden. Das Land Berlin konnte seine Forderung vollständig durchsetzen“, teilte die Senatsverwaltung auf Anfrage von WELT mit. „Mit diesem Verfahren wurde ein klares Zeichen gesetzt, dass das Land Berlin Verstöße gegen Förderbestimmungen nicht toleriert und die Rückforderung der öffentlichen Mittel konsequent durchsetzt.“Mit öffentlichen Fördergeldern müsse verantwortungsvoll umgegangen werden. „Ein Verstoß gegen Förderbedingungen ist kein Kavaliersdelikt, sondern es ist ein missbräuchlicher Umgang mit Steuergeldern und trifft somit alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.“ceb/ad