PfadnavigationHomePS WELTAuto-NewsAuto und E-Roller besser stehenlassenRatgeber: Mobilität an KarnevalVeröffentlicht am 11.02.2026Lesedauer: 2 MinutenVoll maskiert darf man nicht AutofahrenQuelle: SP-XAnders als manche anscheinend glauben, gelten in der fünften Jahreszeit die Verkehrsregeln weiter. Auch für Nutzer von E-Rollern.SP-X/Köln. Karneval ist Ausnahmezustand – im Straßenverkehr gelten jedoch die üblichen Regeln. Wer feiert und anschließend noch Auto fährt, E-Scooter nutzt oder sich stark verkleidet hinters Steuer setzt, riskiert Bußgelder, Punkte und im Zweifel den Führerschein.

Bereits ab 0,5 Promille drohen Autofahrern 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Wer ab 0,3 Promille durch unsichere Fahrweise auffällt oder einen Unfall verursacht, macht sich schon strafbar und muss mit Geldstrafe sowie Führerscheinentzug rechnen. Für Fahranfänger in der Probezeit und unter 21-Jährige gilt sogar ein absolutes Alkoholverbot. Viele unterschätzen den Restalkohol am Morgen danach, warnt der ADAC. Der Körper baue pro Stunde im Schnitt nur etwa 0,1 bis 0,2 Promille ab – nach einer langen Partynacht kann man also noch am nächsten Tag noch fahruntüchtig sein.