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Solange Flüchtlinge in der Unterkunft des Landes Hessen sind, belasten sie die Kommunen nicht. Seit 2023 hat sich die Dauer des Aufenthalts verdreifacht.
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Solange Flüchtlinge in der Unterkunft des Landes Hessen sind, belasten sie die Kommunen nicht. Seit 2023 hat sich die Dauer des Aufenthalts verdreifacht.

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