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Der hessische Staatsgerichtshof hat die vorgesehene Berechnung der Sitze am 15. März wegen der dadurch bewirkten Verzerrung des Ergebnisses für nichtig erklärt.
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Der hessische Staatsgerichtshof hat die vorgesehene Berechnung der Sitze am 15. März wegen der dadurch bewirkten Verzerrung des Ergebnisses für nichtig erklärt.

Im Streit um das neue Auszählverfahren für die Kommunalwahlen im März hat die hessische Landesregierung eine Niederlage erlitten.…

Kontroverse Verhandlung: Über die Frage, welches Wahlrecht am 15. März beim Urnengang in den Kommunen gilt, muss der hessische…

Das Urteil des hessischen Staatsgerichtshofs zum kommunalen Wahlrecht ist eine schlechte Nachricht für die Mehrheit der…

Bald können Hessinnen und Hessen wieder ihre kommunalen Parlamente bestimmen. Die Sitzverteilung will Schwarz-Rot jedoch anders…

Hessens neues Kommunalwahlrecht benachteiligt kleinere Parteien zu stark, urteilt der Staatsgerichtshof. Es verstößt gegen die…

Für die Verteilung der Sitze bei den Kommunalwahlen in Hessen hat die schwarz-rote Koalition ein neues Zählverfahren eingeführt.…