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Der hessische Staatsgerichtshof hat die vorgesehene Berechnung der Sitze am 15. März wegen der dadurch bewirkten Verzerrung des Ergebnisses für nichtig erklärt.
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Der hessische Staatsgerichtshof hat die vorgesehene Berechnung der Sitze am 15. März wegen der dadurch bewirkten Verzerrung des Ergebnisses für nichtig erklärt.

Im Streit um das neue Auszählverfahren für die Kommunalwahlen im März hat die hessische Landesregierung eine Niederlage erlitten.…

Kontroverse Verhandlung: Über die Frage, welches Wahlrecht am 15. März beim Urnengang in den Kommunen gilt, muss der hessische…

Das Urteil des hessischen Staatsgerichtshofs zum kommunalen Wahlrecht ist eine schlechte Nachricht für die Mehrheit der…

Wieder einmal fiel der Staatsgerichtshof einer CDU-geführten Landesregierung in den Arm. Es bleibt beim alten Zuteilungsverfahren…

Die Bürger staunen, dass bei Kommunalwahlen die Stimmzettel so groß sind wie Tischtücher. Das hessische Kommunalwahlrecht ist…

Das Hessische Kommunalwahlrecht erschwert die Mehrheitsfindung in den Parlamenten. Doch die vom Landtag beschlossene Reform…