PfadnavigationHomePanoramaGarmisch-PartenkirchenNach Zugunglück mit fünf Toten – zwei Bahnmitarbeiter freigesprochenVeröffentlicht am 19.01.2026Lesedauer: 2 MinutenVor dem Landgericht München beginnt der Prozess gegen zwei Bahnmitarbeiter wegen fahrlässiger Tötung nach dem Zugunglück von Garmisch-Partenkirchen 2022. Die Angeklagten sollen marode Betonschwellen nicht gemeldet haben.Vor dreieinhalb Jahren starben fünf Menschen bei einem schweren Zugunglück in Oberbayern. Die Justiz hat den Fall aufgearbeitet und jetzt geurteilt.Im Prozess um das Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen mit fünf Toten und Dutzenden Verletzten sind die beiden angeklagten Bahn-Mitarbeiter freigesprochen worden. Das hat das Landgericht München II entschieden.Die Staatsanwaltschaft hatte Freiheitsstrafen auf Bewährung für die beiden Männer gefordert: für den Fahrdienstleiter ein Jahr auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung. Für den zuständigen Bezirksleiter zwei Jahre. Die Verteidiger der Angeklagten forderten jeweils Freispruch für ihre Mandanten.Bei Zugunglück starben fünf MenschenFünf Menschen starben und mehr als 70 wurden verletzt, als der Zug vor dreieinhalb Jahren in Burgrain bei Garmisch-Partenkirchen entgleiste. Der Grund waren marode Schienen. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass die beiden Angeklagten das Unglück hätten verhindern können. Die Einschätzung teilte das Gericht nicht.Die Staatsanwältin sah bei dem Bezirksleiter, der Instandsetzungsmaßnahmen immer wieder verzögert haben soll, „wiederholtes und systematisches Versagen“ über Jahre hinweg.Bei dem Fahrdienstleiter sah die Staatsanwaltschaft lediglich ein „Augenblicksversagen“ nach jahrelang tadelloser Arbeit. Er hatte am Vortag des Unglücks den Hinweis eines Lokführers über Auffälligkeiten an der späteren Unfallstelle nicht weitergeleitet.Lesen Sie auchBeide Angeklagte hatten sich im Prozess ergriffen und sehr betroffen über das Unglück gezeigt. Zu Beginn des Prozesses hatten sie sich umfangreich geäußert und bei den Hinterbliebenen und Betroffenen entschuldigt. Nach den Plädoyers ihrer Anwälte schlossen sie sich jeweils den Ausführungen ihrer Verteidiger an. Der Bezirksleiter betonte noch einmal, wie leid ihm das Unglück tue und wünschte den Betroffenen viel Kraft.dpa/jra
Garmisch-Partenkirchen: Nach Zugunglück mit fünf Toten – zwei Bahnmitarbeiter freigesprochen - WELT
Vor dreieinhalb Jahren starben fünf Menschen bei einem schweren Zugunglück in Oberbayern. Die Justiz hat den Fall aufgearbeitet und jetzt geurteilt.






