PfadnavigationHomeDebatteArtikeltyp:MeinungLinksextremismusDie verdrängte Vorgeschichte des BlackoutsVon Ralph KnispelVeröffentlicht am 10.01.2026Lesedauer: 5 MinutenDie Berliner Polizei sucht weiter nach den Linksextremisten der sogenannten Vulkangruppe, die für den Kabelbrand und den daraus resultierenden Stromausfall im Südwesten der Hauptstadt verantwortlich sind.Schon im September 2025 verursachten Linksextremisten einen mehrtägigen Stromausfall in Berlin. Die Frage stellt sich: Weshalb unterließen es die Verantwortlichen damals, die gebotenen Konsequenzen zu ziehen?Alle Jahre wieder – mit diesen Worten beginnt nicht nur das deutsche Weihnachtslied, mit ihnen kann auch die Wiederkehr linksextremistischer Anschläge in Berlin beschrieben werden. Zuletzt haben in den frühen Morgenstunden des 3. Januar 2026 bislang unbekannte Beschuldigte in der Nähe eines Kraftwerks mehrere Stromleitungen mit der Folge in Brand gesetzt, dass diese zerstört wurden und im Südwesten der Stadt zehntausende Haushalte sowie tausende Betriebe ohne Strom waren. Die aufwendigen Reparaturen konnten am 7. Januar fast vollständig abgeschlossen werden. Damit handelt es sich um den längsten Stromausfall in der Hauptstadt seit dem Zweiten Weltkrieg! Laut einem von Sicherheitsbehörden als authentisch angesehenen, auf der seit Jahrzehnten bekannten linken Internetplattform „indymedia.org“ veröffentlichten Schreiben rühmen sich die seit rund 15 Jahren bekannten „Vulkangruppen“ der Tat. Man möchte sich die Augen reiben: War da nicht etwas in Berlin? Ich hatte hier auf WELT am 19. September 2025 – also vor nicht einmal vier Monaten – unter der Überschrift „Der verdrängte Angriff“ zu dem ebenfalls von Linksextremisten begangenen Anschlag auf einen Strommast geschrieben, der zu mehrtägigen massiven Stromausfällen mit fatalen Folgen in Teilen Berlins geführt hatte. Zu diesem seit mindestens 25 Jahren größten Ausfall bekannten sich mit einer ähnlich verquast formulierten Erklärung Personen aus derselben politischen Ecke.Lesen Sie auchEs fällt schwer, Anschläge und insbesondere den Schweregrad ihrer Folgen zu vergleichen. Doch traten beim Anschlag vom 3. Januar 2026 gravierende Besonderheiten auf: Er wurde bewusst inmitten der winterlichen Kälte begangen, das heißt: Es herrschten Dauerfrost und nächtens erhebliche Minusgrade. Da auch die Heizungsanlagen nicht funktionierten, passten sich die Raum- den Außentemperaturen an. Es soll hier nicht erneut auf sämtliche von den Beschuldigten bewusst verursachten Konsequenzen und Gefährdungen hingewiesen werden, indes auf wenige, gleichwohl besonders schwerwiegende Besonderheiten: Hilfs- wie pflegebedürftige und allein lebende Menschen verblieben in zunehmend kalten und unbeleuchteten Wohnräumen, ohne medizinische Geräte und Mobilfunktelefone aufladen, benötigten Medikamenten die erforderliche Kühlung verschaffen und elektrisch unterstützte Betten nutzen sowie kochen zu können.Es bleibt zu hoffen, dass sich neben dem Todesfall einer Seniorin nicht noch weitere bislang unentdeckte Todesfälle offenbaren, die keineswegs abwegig sind.Schon bald wurden Betroffenen von Privaten und öffentlichen wie anderen Einrichtungen Hilfsangebote, Anlaufstellen sowie Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt. Zur Wahrheit gehört hingegen auch die Tatsache, dass darunter hochbetagte Pflegebedürftige waren, die nach stundenlangem Warten auf Krankentransporte in den Unterkünften abgestellt oder gebettet wurden. Das ist nicht nur sozialethisch verwerflich, sondern zudem Ausdruck unzureichenden Katastrophenschutzes. „Organisatorisch nicht gut“Schon im Jahresbericht 2025 hatte der Rechnungshof Berlin attestiert, die Hauptstadt sei „organisatorisch und personell nicht gut“ auf den Krisenfall vorbereitet. So stellte der Rechnungshof fest, dass viele der 37 Katastrophenschutzbehörden in Berlin drei Jahre nach der Reform des Katastrophenschutzgesetzes weder Gefährdungsanalysen noch Krisenstäbe oder funktionierende Katastrophenschutzpläne vorweisen konnten. Nicht genug damit: Einigen Behörden sei nicht einmal ihre Funktion als Katastrophenschutzbehörde bekannt gewesen! Man muss die Frage stellen, weshalb es in den zurückliegenden Jahren von den Verantwortlichen verabsäumt wurde, den ihnen obliegenden gesetzlichen Aufgaben zu entsprechen. Dies gilt nicht nur eingedenk jederzeit denkbarer Unglücksfälle, sondern insbesondere im Lichte des so erschreckend vergleichbaren Anschlages vom September 2025, der spätestens zu dringendem Handeln Anlass bot. Hielt der Senat es für vertretbar, (weitere) wertvolle Zeit verstreichen zu lassen, oder ging er etwa davon aus, dass linksextremistische Beschuldigte derartige Straftaten zukünftig nicht mehr begehen werden? Der Ehrlichkeit halber kann die Hilfe unzähliger Privater wie vieler kirchlicher Stellen ebenso wenig unerwähnt bleiben wie der erneut unbeschreibliche Einsatz der Feuerwehren sowie des Technischen Hilfswerkes aus Berlin und anderen Regionen Deutschlands, der Polizei sowie der Bundeswehr. Die private Solidarität war beeindruckend wie vorbildlich. Die politisch Verantwortlichen wurden in den zahlreichen Medienauftritten nicht müde, neben dem Hinweis auf die funktionierenden staatlichen Hilfen die große Bedeutung des beschriebenen gesellschaftlichen Zusammenhaltes hervorzuheben.Dagegen fehlte es den Regierenden am unverzichtbaren Eingeständnis des offenkundig Versäumten. Die wiederholten Verweise auf bereits Veranlasstes und finanziell begrenzte Ressourcen verfangen nicht. Betrachtet man die offenbare Dringlichkeit des Katastrophenschutzes und bringt man die schon jetzt absehbaren millionenschweren Schäden des neuerlichen Anschlages in Ansatz, erscheint das weitere Abwarten politischen Handelns nicht vertretbar. Dass ich mich hier mit Abgeordneten der Grünen sowie der Linken einig weiß, verleiht deren Vorwürfen keine Redlichkeit. Denn beide Parteien hatten vor dem letzten Regierungswechsel in Berlin in ihrer Regierungsfunktion hinlänglich Gelegenheit, den nun von ihnen beklagten Versäumnissen abzuhelfen.Lesen Sie auchApropos Versäumnisse: In meinem Beitrag im September 2025 hatte ich zwar eingeräumt, dass unter rechtsstaatlichen Bedingungen Anschläge dieser Art nie vollends verhindert werden können, indes klargestellt, dass vieles verbessert werden könne und angepackt werden müsse. Doch daran fehlt es.Wenngleich es zutreffen mag, dass der überwiegende Teil der vulnerablen Stromleitungen ausreichend gesichert ist, gilt dies im Übrigen nicht. Die politisch Verantwortlichen haben in den zurückliegenden Tagen nicht darzulegen vermocht, dass die verbliebenen Stromeinrichtungen in gebotener wie gerechtfertigter Form geschützt werden. Namentlich gilt das für bauliche wie technische Vorrichtungen. So bleibt unerklärt, weshalb derartige Einrichtungen nicht in einer Weise umbaut worden sind, die den Zugriff Dritter vereiteln oder bestmöglich erschweren. Weshalb konnte nicht Technik verbaut werden, die schnellstmöglich Alarm auslöst? Warum sind keine Videokameras eingerichtet worden? Wenn eine Senatorin in diesem Zusammenhang auf rechtliche Hindernisse verweist, sei angemerkt, dass Technik installiert werden kann, ohne Rechte Dritter zu betreffen. Schließlich ist insoweit offengeblieben, auf welche Vorschriften Bezug genommen und was gegebenenfalls hinsichtlich deren Änderung veranlasst worden ist.Am Ende können wir uns der Hoffnung hingeben, dass die Beschuldigten ermittelt werden. Im September letzten Jahres hatte die Innensenatorin Iris Spranger (SPD) zur dortigen Tat verkündet: „Wir kriegen euch.“ Doch stehen vorläufige Festnahmen noch immer aus. Ich hatte anderes nicht erwartet. Nun aber sind die Ermittlungen wegen des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung (Paragraf 129a StGB) vom Generalbundesanwalt übernommen worden. Mögen sie von Erfolg gekrönt werden!Ralph Knispel ist seit 1991 Staatsanwalt, zuletzt Oberstaatsanwalt in verschiedenen Bereichen der Staatsanwaltschaft Berlin und Vorsitzender der Vereinigung Berliner Staatsanwälte.