PfadnavigationHomeRegionalesSachsen-AnhaltFristverlängerung für Einführung der E-Akte - Reicht sie?Veröffentlicht am 06.01.2026Lesedauer: 3 MinutenDateien statt Papierberge - an vielen Gerichten in Sachsen-Anhalt hat der Übergang noch nicht geklappt. (Symbolbild)Quelle: Patrick Pleul/dpaZum Jahreswechsel hätte sie da sein sollen, die elektronische Akte in der Justiz. Auch in Sachsen-Anhalt. Nur schon begonnene Papierakten wären noch abgearbeitet worden. Hat nicht geklappt. Und nun?Sachsen-Anhalt hat die Frist für die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz zum Jahreswechsel nicht eingehalten. Das Land nimmt eine Fristverlängerung des Bundes um ein Jahr bis Anfang 2027 in Anspruch. Offen ist allerdings, ob das reicht.«Wir müssen sehen, dass wir das möglichst in der Zeit schaffen, aber versprechen werde ich das nicht können», sagte Sachsen-Anhalts Justizministerin Franziska Weidinger (CDU) der Deutschen Presse-Agentur in Magdeburg. «Dafür sind zu viele Akteure, zu viele technische Anforderungen dabei.» Wichtig sei: «Die Arbeitsfähigkeit der Justiz steht klar im Vordergrund, wir können nicht Stopp machen, alles umstellen und dann wiedereröffnen. Alles passiert bei laufendem Betrieb. Das ist ein nie dagewesener Kraftakt in der Justiz.»