PfadnavigationHomeRegionalesNordrhein-WestfalenArtikeltyp:MeinungBeweismittel BodycamsWir sollten wissen, warum es bei Polizeieinsätzen zu Schüssen kommtVeröffentlicht am 05.12.2025Lesedauer: 5 MinutenQuelle: Robert Michael/picture alliance/dpaBei einem Einsatz in Bochum hatten Polizisten ihre Bodycams nicht eingeschaltet, eine gehörlose Zwölfjährige wurde angeschossen. Ob sich die Beamten richtig verhielten, lässt sich nur anhand eines Berichtes bewerten. Es ist höchste Zeit, die Dokumentation brenzliger Einsätze zu verbessern.Gegen 01.30 Uhr geschah Schreckliches in dem Bochumer Mehrfamilienhaus. Die Polizei war angerückt, um eine gehörlose Zwölfjährige aus der Wohnung ihrer Mutter zu holen. Bei ihr war das Mädchen zu Besuch. Es lebte in einer Wohngruppe für Gehörlose. Dorthin sollte die Polizei sie zurückzubringen. Weil nicht nur die Zwölfjährige, sondern auch Mutter und Bruder taub sind, fiel die Kontaktaufnahme schwer. Schließlich öffnete die Mutter die Tür. Doch sie war so aufgebracht, dass die Beamten sie zu Boden warfen und fixierten. Ihre verschreckten Kinder zogen sich daraufhin in die Küche zurück und verschlossen die Tür. Einer der vier Polizisten hörte, wie jemand hinter der Küchentür offenbar nach Messern in einem Besteck-Fach kramte. Er rannte ins Treppenhaus und warnte, nun seien Messer im Spiel. Die Polizisten positionierten sich mit gezückter Waffe an den Treppen. Schließlich erschien das Kind im Türrahmen. In der linken Hand hielt es zwei Messer. Aus zwei Metern Entfernung schoss ihm ein Polizist in die Brust. Tagelang rang das Mädchen um sein Leben.Wenn das beste Beweismittel fehltVon dem Einsatz gibt es keine Videoaufnahme. Die Polizisten trugen zwar Bodycams (also Minikameras) am Leib. Doch die waren nicht eingeschaltet. Warum? NRW-Innenminister Reul (CDU) begründete dies später mit dem Hinweis, die Polizisten hätten „mit keiner Gefährdungslage gerechnet“. Doch solche Lagen entstehen oft überraschend und plötzlich. Läuft dann keine Kamera, fehlt das beste denkbare Beweismittel – eine Aufzeichnung in Ton und Bild. Für die bisherige Tat-Rekonstruktion stützte sich Reul allein auf den Polizeibericht, als er im Innenausschuss des Landtags nun seinen aktuellen Kenntnisstand vortrug. Überprüfbar ist vieles davon nicht. Denn niemand hat den Polizisten über die Schulter geschaut. Deshalb bleiben wichtige Fragen offen: Warum hielt der schießende Polizist nicht größeren Abstand? Oder wie SPD-Innenexpertin Christina Kampmann fragt: „Hätte es Möglichkeiten für die Polizisten im Treppenhaus gegeben, sich mehr Distanz zu verschaffen?“ Und weiter: Verliefen die polizeilichen Kommunikationsversuche mit der gehörlosen Familie angemessen? Warum war kein Gebärdendolmetscher zur Stelle? Dass die Familie taub ist, war ja bekannt. Und wie genau behandelten die Beamten die Mutter, als sie diese vor den Augen des Kindes zu Boden warfen und fesselten?Pflicht zum Einschalten der BodycamsEs mag sein, dass die Polizisten sich richtig verhielten. Wir wissen es nicht. So bleibt Platz für Misstrauen. Und das wiegt schwer angesichts einer völlig traumatisierten Gehörlosen-Familie und eines Kindes, das lebensgefährlich verletzt wurde. Und angesichts von 22 Menschen, die 2024 durch Polizeikugeln getötet wurden laut der Zeitschrift „Bürgerrechte & Polizei/CILIP“.Es ist höchste Zeit, die Dokumentation solch brenzliger Einsätze zu verbessern. Es braucht nicht nur eine Pflicht zum Tragen, sondern auch eine zum Einschalten von Bodycams – und zwar vor jedem Einsatz. Der Ermessensspielraum der Polizei beim Umgang mit diesem Beweismittel sollte abgeschafft werden. Bislang existiert solch eine Rundum-Pflicht in keinem einzigen Bundesland.Lesen Sie auchSolche Forderungen lösen zwar schnell den Vorwurf eines Generalverdachts gegen Polizisten aus. Aber das ist unsachlich. Wer in U-Bahn-Schächten Kameras installiert, hegt ja auch kein pauschales Misstrauen gegen alle ÖPNV-Nutzer. Nein, die Pflicht zum Kameraeinsatz dürfte dem Ruf der Polizei sogar nutzen. Was könnte noch besser sein als eine Polizei, der man in ihrer großen Mehrheit vertraut? Eine Polizei, der man nicht mehr vertrauen muss, dass sie in ihrer großen Mehrheit sauber arbeitet – weil man dies dank Bodycams weiß.Schuldspruch über die Polizisten verbietet sichUmgekehrt: Welches Licht wirft es auf unsere Beamten, wenn Bodycams im entscheidenden Moment ausgestellt sind? Bochum ist ja kein Einzelfall. Wer denkt da nicht an den 16-jährigen Mouhamed D. aus Dortmund? 2022 wurde er in einer katholischen Jugendeinrichtung von einem Polizisten mit einer Maschinenpistole erschossen – nachdem die Polizisten ihn minutenlang umkreist hatten. Oder Lorenz A.: Im April 2025 schoss die Polizei den jungen Mann nieder. Er hatte vor einer Disco randaliert. Aber das erklärt nicht drei Schüsse, die einen flüchtenden Menschen von hinten treffen. In beiden Fällen trugen die Polizisten Bodycams, schalteten diese aber nicht ein. Auch der Kölner Strafrechtsexperte Dirk Schlei hat so einige Fälle zusammengestellt, in denen die Bodycam gerade im heikelsten Moment nicht filmte. Mal wurde sie ein- und dann wieder abgestellt. Mal wurde nur der mittlere Teil einer Auseinandersetzung aufgenommen – stets so, dass die wichtigsten Augenblicke des Konflikts nicht dokumentiert wurden. Natürlich verbietet sich ein aus der Ferne hingeworfener Schuldspruch über die betroffenen Polizisten, die ja in überaus schwierigen Situationen steckten. In all diesen Fällen mag es eine entlastende Erklärung geben, so könnte man mutmaßen. Für Datenschutz-Bedenken gibt es technische LösungenMan möchte aber nicht mutmaßen, wenn gehörlosen Kindern in die Brust und Flüchtenden in den Rücken geschossen wurde, sondern wissen. Und wir könnten es wissen – wenn die Bodycam bei allen Einsätzen zwingend mitliefe. Oder wenn sie zumindest automatisch anspränge, sobald ein Polizist eine Waffe wie den Taser zückt (was neben der SPD-Innenexpertin Kampmann übrigens auch die AfD in NRW fordert). In Berlin müssen die Kameras angestellt werden, sobald Zwang angewendet wird. Auch das wäre eine Verbesserung, obgleich dann de facto ein Ermessens- und Vergessens-Spielraum bei den Beamten verbliebe.In jedem Falle gilt: Für Datenschutz-Bedenken gibt es technische Lösungen (deren Rechtmäßigkeit notfalls vor Gericht geklärt werden müsste). Die Speicherung großer Datenmengen lässt sich finanzieren. Klare Regeln für Löschung, Kontrolle, Auskunfts- und Zugriffsrechte lassen sich vereinbaren. Und Polizeigesetze kann man überarbeiten. Alles ist machbar – so man denn will.