PfadnavigationHomePS WELTAuto-NewsEinspruchsfrist für Autobauer läuftDieselskandal-Urteil gegen VW Veröffentlicht am 26.11.2025Lesedauer: 2 MinutenDie juristische Aufarbeitung des Abgasskandals geht weiterQuelle: VWHat VW illegal Abgaswerte manipuliert? Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat so geurteilt. Millionen Dieselfahrzeuge müssen womöglich nachgerüstet werden. SP-X/Schleswig. Volkswagen hat die Abschalteinrichtung für die Diesel-Abgasreinigung von Fahrzeugen rechtswidrig eingesetzt. Das hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein entschieden. Auch hätte das Kraftfahrt-Bundesamt keine Freigabe für das sogenannte Thermofenster erteilen dürfen. Die schriftliche Urteilsgberündung sei den Beteiligten am Dienstag zugesandt worden, sagte ein Sprecher des Gerichts.
Das OVG Schleswig-Holstein hatte in dem bereits im September gefällten Urteil keine Revision zugelassen. Dagegen können VW und KBA nun binnen eines Monats vor dem Bundesverwaltungsgericht Nichtzulassungsbeschwerde einlegen. Die Frist hat mit der Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe gestartet. Volkswagen hatte bereits angekündigt, Rechtsmittel einzulegen. Sollte das BVerwG die Revision zulassen, geht das Verfahren erneut an das OVG. Im gegenteiligen Fall wird das Urteil rechtskräftig.






