PfadnavigationHomePolitikAuslandLinksextremismusUSA stufen deutsche „Antifa Ost“ als „Terrororganisation“ einVeröffentlicht am 13.11.2025Lesedauer: 2 MinutenUS-Präsident Trump verschärft seinen Kurs gegen den Linksterrorismus und die Antifa. Auch die Polizei in Deutschland wünscht sich laut WELT-TV-Reporter Daniel Koop ein härteres Durchgreifen gegen die Antifa.Die USA wollen die linksextreme deutsche „Antifa Ost“ als „Terrororganisation“ einstufen. Die Behörden werfen ihr vor, „die Grundlagen der westlichen Zivilisation zu untergraben“. Insgesamt vier Organisationen aus ganz Europa sind betroffen.Die USA werden die Gruppe „Antifa Ost“ als „Terrororganisation“ einstufen. Das US-Außenministerium erklärte am Donnerstag in Washington, das linksextremistische Netzwerk (auch „Hammerbande“ genannt) habe zwischen 2018 und 2023 in Deutschland und Ungarn „zahlreiche Angriffe auf Personen verübt, die sie als ‚Faschisten‘ oder Teil der ‚rechtsextremen Szene‘ wahrnimmt“. Die Einstufung tritt am 20. November in Kraft. In einer Reihe von Beiträgen auf dem Online-Dienst schrieb die Behörde: „Anarchistische Militante haben in den Vereinigten Staaten und Europa Terrorkampagnen durchgeführt und sich verschworen, um die Grundlagen der westlichen Zivilisation zu untergraben.“ Das Außenministerium werde vier Antifa-Gruppen als „ausländische Terrororganisationen“ einstufen.In den folgenden Beiträgen unter dem Post konkretisierte die Behörde, welche Organisationen betroffen sind: 1. „Antifa Ost“ (Deutschland)2. „Internationale Revolutionäre Front“ (Italien)3. „Bewaffnete proletarische Gerechtigkeit“ (Griechenland)4. „Revolutionsklasse Selbstverteidigung“ (Griechenland)US-Bürgern wird es damit untersagt, die deutsche Gruppierung zu unterstützen, zudem wird gegebenenfalls Vermögen der Gruppe in den USA eingefroren. Hintergrund ist das Vorgehen der USA gegen die linke Antifa-Bewegung nach dem tödlichen Attentat auf den ultrarechten US-Aktivisten Charlie Kirk am 10. September.Die USA unterscheiden bei Terror-Einstufungen zwischen weltweit agierenden Terroristen („Specially Designated Global Terrorists“, SDGT) und ausländischen Terrororganisationen („Foreign Terrorist Organizations“, FTO). Die Unterscheidung spielt eine Rolle bei den damit verbundenen Sanktionen. Zunächst sollen die vier europäischen Gruppen als „SDGTs“ eingestuft werden, es ist aber vorgesehen, sie auch als „FTOs“ einzustufen.Mutmaßliche „Antifa Ost“-Mitglieder sind in Deutschland und Ungarn angeklagtIn Deutschland hatte die Bundesanwaltschaft im Juli in Düsseldorf Anklage gegen sechs mutmaßliche Mitglieder der Gruppe erhoben. Die Karlsruher Behörde wirft ihnen vor, an Angriffen auf tatsächliche und vermeintliche Rechtsextremisten in Budapest im Februar 2023 beteiligt gewesen zu sein. Den Beschuldigten werden unter anderem Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, gefährliche Körperverletzung sowie versuchter Mord zur Last gelegt. Sieben weitere Mitglieder sind vor dem Oberlandesgericht Dresden angeklagt, einige von ihnen auch wegen versuchten Mordes. Mit Maja T. steht in Budapest ein weiteres mögliches Mitglied der Gruppe wegen mutmaßlicher Körperverletzungen vor Gericht, die ebenfalls bei den Protesten im Februar 2023 geschahen. T. droht eine Verurteilung von bis zu 24 Jahren Haft, der Prozess soll im Januar fortgesetzt werden. T. beklagt schlechte Haftbedingungen und war deshalb im Juni in einem rund 40-tägigen Hungerstreik.rct