PfadnavigationHomePS WELTAuto-NewsKollision mit Fasan keine höhere GewaltRecht: Unfall als Motorrad-Beifahrer Veröffentlicht am 12.11.2025Bei höherer Gewalt zahlt keine VersicherungQuelle: SP-XWer einen Fasan gegen den Kopf bekommt, ist selbst schuld? Nicht, wenn er dabei auf einem Motorrad fährt. SP-X/Oldenburg. Wirft ein auffliegender Fasan einen Motorrad-Beifahrer von der Sitzbank, muss die Haftpflichtversicherung zahlen. Es handelt es sich nicht um einen Fall höherer Gewalt, wie das Oberlandesgericht Oldenburg festgestellt hat.
In dem verhandelten Fall war der Sozius eines Motorradfahrers bei Tempo 130 von dem Wildvogel am Helm getroffen und vom Bike geschleudert worden. Die Haftpflichtversicherung verweigerte die Haftung – in diesem Fall habe sich lediglich die allgemeine Gefahr verwirklicht, von einem herumfliegenden Gegenstand am Kopf getroffen zu werden. Mit dem Betrieb des Motorrades habe das nichts zu tun.
Das Gericht sieht das anders: Der Kläger habe sich gerade wegen des in Betrieb befindlichen Motorrades vorwärtsbewegt, nur deswegen habe es zu dem Zusammenstoß kommen können. Aufgrund der Annäherungsgeschwindigkeit des Motorrades von mehr als 100 km/h hätten bei dem Zusammenstoß ganz erhebliche Kräfte gewirkt, die für den Unfall und die Verletzungen des Klägers ursächlich geworden seien. Höhere Gewalt liegt daher dem Gericht zufolge in diesem Fall nicht vor – wie auch nicht bei einem normalen Wildunfall. Der Kläger erhält Schmerzensgeld in fünfstelliger Höhe. (Az.: 5 U 30/25)






