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Eine Sportverletzung eines jugendlichen Fußballspielers gilt als Arbeitsunfall. Das urteilten die Richter des Hessischen Landessozialgerichts. Entscheidend war der abgeschlossene Fördervertrag.
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Eine Sportverletzung eines jugendlichen Fußballspielers gilt als Arbeitsunfall. Das urteilten die Richter des Hessischen Landessozialgerichts. Entscheidend war der abgeschlossene Fördervertrag.

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