PfadnavigationHomeRegionalesHamburgZweiter ProzessFünf Jahre Haft für Messerangriff auf Mitbewohner in FlüchtlingsunterkunftVeröffentlicht am 05.11.2025Lesedauer: 3 MinutenDer Angeklagte (2.v.r.) sitzt vor der Urteilsverkündung im Gerichtssaal im Landgericht neben seinem Verteidiger und einer DolmetscherinQuelle: Bernhard Sprengel/dpaIn einer Hamburger Flüchtlingsunterkunft vermutet ein Mann, dass sein Mitbewohner ihn heimlich beim Schlafen filmt. Er gerät in Wut und sticht ihm ein Messer in den Hals. Nun ist er ein zweites Mal schuldig gesprochen worden. Diesmal wegen Mordversuchs.Wegen eines Messerangriffs auf seinen Mitbewohner in einer Flüchtlingsunterkunft hat das Landgericht Hamburg einen Angeklagten zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Der 34-jährige Tunesier wurde wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen.In erster Instanz hatte ihn eine andere Strafkammer am Landgericht allein wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren und acht Monaten verurteilt. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof hatte das erste Urteil teilweise aufgehoben. Deshalb kam es zu einem erneuten Prozess, der nun geendet ist.Lesen Sie auchDer Angeklagte hatte mit einem damals 22-jährigen Syrer zusammen in einem Wohncontainer im Stadtteil Wilhelmsburg gewohnt. In der Nacht zum 18. Januar 2024 sei der Angeklagte aufgewacht und habe den Verdacht gehabt, dass sein Mitbewohner ihn im Schlaf mit dem Handy gefilmt habe, erklärte die Vorsitzende der Strafkammer, Birgit Woitas. Das habe ihn wütend gemacht. Der Verdacht gegen den 22-Jährigen war zwar falsch, aber der heute 34-Jährige griff sich ein Gemüsemesser mit einer zwölf Zentimeter langen Klinge und stach es dem Mitbewohner in den Hals. Der 22-Jährige habe dabei mit dem Rücken zu ihm gestanden und nichts ahnen können. Bei dem Stich habe der Angeklagte den Tod des Mitbewohners zumindest billigend in Kauf genommen. „Das Opfer befürchtete keinen Angriff“, erklärte Woitas. Darum sei das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt.Opfer wehrt sich und Mitbewohner kommen hinzuDer 22-Jährige habe sich nach dem ersten Stich heftig gewehrt, während der Angeklagte weitere Stichbewegungen auf den am Boden liegenden Mitbewohner machte. Außerdem kamen drei weitere Bewohner hinzu. Der Angeklagte hätte seinen Angriff nicht mehr fortsetzen können. „Nur deswegen nahmen Sie von einer weiteren Tatausführung Abstand“, sagte die Richterin.Lesen Sie auchIn erster Instanz hatte der Vorsitzende Richter erklärt, die hinzugekommenen Bewohner der Unterkunft hätten es nicht gewagt, dem Angeklagten das Messer abzunehmen. Dieser habe dennoch von seinem Opfer abgelassen und sich der Polizei gestellt. Dieses Verhalten wertete die Strafkammer damals als freiwilligen Rücktritt von einem Totschlag. Die Staatsanwaltschaft legte gegen diese Bewertung erfolgreich Revision ein.Vier Zentimeter tiefe Verletzung am HalsDie Klinge war vier Zentimeter tief in den Hals des 22-Jährigen eingedrungen. Er hätte verbluten können, erklärte Woitas. Die Verletzung am Hals und mehrere kleinere Wunden wurden im Krankenhaus behandelt.Der Angeklagte sei nicht vorbestraft und habe die Tat eingeräumt. Außerdem habe er versucht, sich bei dem Opfer zu entschuldigen, sagte die Richterin, um das vergleichsweise milde Strafmaß zu erklären. Für einen versuchten Mord ist in schweren Fällen auch eine lebenslange Haftsftrafe möglich. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, müsse der 34-Jährige nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe mit der Abschiebung in sein Heimatland Tunesien rechnen.lno/juve