PfadnavigationHomeSportFußballPokalspielRassistische Beleidigung gegen Schalke-Spieler – DFB brummt Lok Leipzig Geldstrafe aufVeröffentlicht am 04.11.2025Lesedauer: 2 MinutenSchalke 04 hat mit viel Mühe die zweite Runde des DFB-Pokals erreicht. Bei Regionalligist Lok Leipzig setzte sich das Team erst in der Verlängerung durch. Überschattet wurde das Spiel von rassistischen Beleidigungen von den Rängen.Schalkes Spieler Christopher Antwi-Adjei wurde im Pokalspiel bei Lok Leipzig von Fans rassistisch beleidigt. Jetzt hat der DFB reagiert und dem Regionalliga-Klub eine Geldstrafe aufgebrummt. Es ist nicht die einzige Sanktion, die Lok hart trifft.Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Regionalligist Lok Leipzig wegen rassistischer Äußerungen mit mehreren Strafen belegt. Wegen eines fortgesetzten unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger bei der Erstrunden-Partie des DFB-Pokals gegen den Zweitligisten FC Schalke 04 muss der Viertligist 30.000 Euro zahlen, von den bis zu 10.000 Euro für präventive Maßnahmen gegen Diskriminierung und Rassismus verwendet werden können, wie der DFB mitteilte.Bei dem Spiel am 17. August im Bruno-Plache-Stadion wurde der Schalker Christopher Antwi-Adjei ab der 13. Minute mehrfach bis in die Verlängerung beleidigt, was unter anderem zu einer zehnminütigen Spielunterbrechung sowie einer Stadionansage führte. Der gastgebende Verein entschuldigte sich bei dem Spieler für die Vorfälle und bemüht sich um die Identifizierung des Einzeltäters.Lesen Sie auchDer Club kündigte in einer Mitteilung auf seiner Website an, gegen das Urteil Einspruch einzulegen. Die Strafen seien für einen Viertligisten in der Höhe unangemessen und „drastisch“. Weiter teilte der Verein mit: „Rassismus ist ganz einfach zum Kotzen und nicht zu tolerieren! Wir bedauern die Rufe einzelner Idioten sehr, die uns zum wiederholten Male massiv Schaden zugefügt haben.“Teilausschluss beim nächsten PokalspielDa Lok Leipzig bereits zuvor durch diskriminierende Verhaltensweisen seiner Anhänger sportgerichtlich in Erscheinung getreten war, muss der Verein das nächste Heimspiel im DFB-Vereinspokal nach Inkrafttreten des Urteils unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Auch das Anbringen von Bannern, Plakaten oder Transparenten in den dann gesperrten Bereichen wurde untersagt.Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden nach Zugang Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt werden. Eine Anfrage an den Verein wurde gestellt.step