PfadnavigationHomePanoramaBerlinDrohne legt Hauptstadtflughafen BER kurzzeitig lahm – „Sicherheitspolitischer Weckruf“Veröffentlicht am 01.11.2025Lesedauer: 3 MinutenWegen der Sichtung einer Drohne ist der Flugbetrieb am Berliner Hauptstadtflughafen BER am Abend für knapp zwei Stunden gesperrt worden. Zahlreiche Flüge wurden umgeleitet. „Da geht die Sicherheit vor“, sagte ein Sprecher des Flughafens zu dem Zwischenfall.Wegen einer Drohnensichtung musste der Berliner Flughafen BER am Freitagabend den Flugbetrieb einstellen. Maschinen wurden umgeleitet, es gab Verspätungen. Mittlerweile läuft der Verkehr wieder.Nach einer vorübergehenden Pausierung wegen der Sichtung einer Drohne am Freitagabend hat der Hauptstadtflughafen BER am Samstag seinen regulären Betrieb aufgenommen. Es gebe keine Beeinträchtigungen mehr, sagte ein Sprecher des Flughafens der Nachrichtenagentur dpa. Der Flugbetrieb war am Freitagabend für knapp zwei Stunden eingestellt worden. Eine Reihe von Flügen wurde umgeleitet. „Da geht die Sicherheit vor“, sagte ein Sprecher des Flughafens zu dem Zwischenfall.Um die Verspätungen aufzuholen, durften Maschinen ausnahmsweise bis 2.00 Uhr starten und die ganze Nacht landen. Fünf startende Maschinen hätten von der Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht. Der Betrieb am Boden war indes nicht eingeschränkt. Die Polizei war auch mit einem Hubschrauber im Einsatz. Zeuge meldete die Sichtung der PolizeiErst Anfang Oktober hatten Drohnen unbekannter Herkunft den Flugbetrieb am zweitgrößten deutschen Flughafen in München gestört. Die Zahl der Zwischenfälle durch solche Fluggeräte unbekannter Herkunft nehmen zu. Allein bis Ende August wurden 2025 bereits 144 Behinderungen durch Drohnen registriert. Im Vorjahr waren es im selben Zeitraum bundesweit 113 Vorkommnisse gewesen, im Jahr 2023 nur 99.Die Polizei Brandenburg teilte am Abend mit, gegen 20.00 Uhr habe ein Zeuge in der Nähe des Flughafens eine Drohnensichtung gemeldet. Nach dem Hinweis habe auch die Besatzung eines Funkstreifenwagens eine Drohne entdeckt, sagte eine Sprecherin in Potsdam. Das Fluggerät sei dann aber nicht mehr feststellbar gewesen. Lesen Sie auchAuch ein Polizeihubschrauber war laut Polizei wegen des Zwischenfalls im Einsatz. Nach einem weiteren Hinweis auf eine Drohnensichtung habe sich auch das Luftfahrbundesamt eingeschaltet, sagte ein Sprecher der Polizeidirektion Süd in Brandenburg. Laut Flugplan wurden unter anderem Maschinen aus Stockholm, Antalya und Helsinki umgeleitet. Ein Flugzeug aus London in Richtung Berlin wurde nach dpa-Informationen nach Hamburg umgeleitet. Der Pilot berichtete den Passagieren von Drohnen. Der BER teilte auf der Plattform X mit: „Leider kann es weiterhin zu Verzögerungen und Ausfällen von Flügen am BER kommen. Bitte informier dich frühzeitig zum Flugstatus bei deiner Airline und nutze den Online-Check-in.“Flughafenverband ADV fordert bessere DrohnenabwehrDer Flughafenverband ADV forderte noch am Freitagabend, der Staat müsse die Drohnenabwehr verbessern. Die mehrstündige Sperrung des Berliner Hauptstadtflughafens sei „ein sicherheitspolitischer Weckruf“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbands, Ralph Beisel. „Wenn Starts und Landungen gestoppt und zahlreiche Flugzeuge zu anderen Airports umgeleitet werden müssen, steht nicht nur der Flugbetrieb still – auch das Vertrauen der Passagiere in die Sicherheit des Luftverkehrs leidet.“ Die Politik dürfe die Flughäfen nicht allein lassen. „Die Drohnendetektion und -abwehr sind hoheitliche Aufgaben des Staates und müssen umfassend und konsequent angegangen werden“, sagte Beisel.Lesen Sie auchBesonders in der Umgebung von Flughäfen sind Drohnen in der Luft ein großes Sicherheitsrisiko. Die Zahl solcher Vorfälle steigt seit Jahren - auch am Berliner Flughafen ist das ein Thema. In diesem Jahr wurden von der Deutschen Flugsicherung (DFS) in ihrem fortlaufenden Report dort bislang fünf Behinderungen durch Drohnenflüge erfasst. Im vergangenen Jahr waren es 20, 2023 mehr als 15.Drohnen sind in Flughafennähe in einem Radius von 1,5 Kilometern verboten, weil sie Starts und Landungen gefährden können. Wenn sie dennoch in diesen Bereich geflogen werden, kann das als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr streng bestraft werden.dpa/cvb/dp/krott