PfadnavigationHomeRegionalesHamburg83-Jährige erstochenGericht sieht Gefahr für die Bevölkerung – Enkelin muss nach Tötung ihrer Oma in KlinikVeröffentlicht am 30.10.2025Lesedauer: 2 Minuten30.10.2025, Hamburg: Eine wegen Totschlags angeklagte 39-jährige Frau sitzt im Landgericht im Saal. Die Frau soll im vergangenen Jahr ihre 83 Jahre alte Großmutter erstochen haben.Quelle: Daniel Bockwoldt/dpaNach dem gewaltsamen Tod ihrer Großmutter hat das Landgericht Hamburg die Unterbringung einer 39-Jährigen in der Psychiatrie angeordnet. Die Frau handelte laut Urteil in einer Wahnvorstellung und gilt als gefährlich für die Allgemeinheit. Es war nicht ihre erste Tat.Nach dem gewaltsamen Tod einer 83-Jährigen im Hamburger Stadtteil Hausbruch hat das Landgericht die Unterbringung der Enkelin in einer psychiatrischen Klinik angeordnet. Bei der Tat am 12. März dieses Jahres habe die 39-Jährige in einer Wahnvorstellung gedacht, sie werde von der Großmutter angegriffen und müsse sich verteidigen, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung.Nach Angaben der Staatsanwaltschaft brachte die Beschuldigte die 83-Jährige in der gemeinsamen Wohnung im Stadtteil Hausbruch zu Fall und schlug ihren Kopf mehrmals auf den Boden. Anschließend stach sie der Großmutter vermutlich mit einem Messer mehrfach in den Oberkörper. Die 83-Jährige starb noch in der Wohnung.Lesen Sie auchAuch bei einer weiteren Tat rund einen Monat zuvor handelte die 39-Jährige nach Angaben des Richters im Zustand der Schuldunfähigkeit. Am 11. Februar hatte sie eine Pflegerin angegriffen, die zu einem Klienten in das Mehrfamilienhaus wollte. Der Staatsanwaltschaft zufolge schlug die 39-Jährige die Frau bewusstlos. Dann soll sie sich auf die am Boden liegende Pflegerin gesetzt und ihr mit einer Glasflasche auf den Kopf geschlagen haben. Als die Frau wieder zu Bewusstsein kam und sich wehrte, habe die Angeklagte sie mit einer Glasscherbe im Gesicht verletzt.Gefahr für die BevölkerungDie Strafkammer stellte fest, dass die 39-Jährige im Zustand der Schuldunfähigkeit einen Totschlag und eine Körperverletzung begangen hat. Sie stelle eine Gefahr für die Bevölkerung dar und müsse darum bis zu einer Heilung in einer Klinik bleiben, sagte der Vorsitzende Richter. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig. Das sogenannte Sicherungsverfahren war bis zur Urteilsverkündung unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt worden. Schon direkt nach ihrer Verhaftung war die Enkelin in eine Klinik gekommen. Auf den Fall gestoßen war die Polizei, weil die Frau versucht hatte, an einem Gebüsch in der Nähe ihrer Wohnung ein Feuer zu legen. Bei einem anschließenden Besuch ihrer Wohnung hatten die Beamten die tote 83-Jährige entdeckt.lno/juve