PfadnavigationHomePolitikAuslandGesetzesänderungFrankreich reformiert Sexualstrafrecht – Zustimmung zu sexuellen Handlungen wird PflichtVeröffentlicht am 30.10.2025Das Verfahren um zigfache Vergewaltigung von Gisèle Pelicot hatte die Debatte über eine Gesetzesänderung neu entfachtQuelle: Clement Mahoudeau/AFP/dpaFrankreich verankert das Prinzip der Zustimmung im Sexualstrafrecht: Künftig gilt jede sexuelle Handlung ohne ausdrückliches Einverständnis als Übergriff. Ein jahrelanger Missbrauchsfall hatte die Reform angestoßen.Frankreich nimmt die explizite Zustimmung zu sexuellen Handlungen in sein Strafrecht auf. Dafür stimmte der französische Senat am Abend. Zuvor hatte bereits die Nationalversammlung als zweite Parlamentskammer ein entsprechendes Gesetz gebilligt. Der Text ist damit angenommen.Konkret ändert das Gesetz die Definition von Sexualstraftaten. Als sexueller Übergriff gilt demnach „jede nicht einvernehmliche sexuelle Handlung“. Die Zustimmung sei unter anderem frei, konkret und widerrufbar. „Sie kann nicht allein aus dem Schweigen oder dem Ausbleiben einer Reaktion des Opfers hergeleitet werden.“Lesen Sie auchSchon seit Längerem hatte es in Frankreich Diskussionen um eine entsprechende Gesetzesänderung gegeben. Das Verfahren um zigfache Vergewaltigung von Gisèle Pelicot durch ihren damaligen Gatten und Dutzende weitere Männer hatte die Debatte neu entfacht.Pelicots Ex-Mann hatte seine Frau über knapp zehn Jahre lang immer wieder mit Medikamenten betäubt, missbraucht und sie Fremden zur Vergewaltigung angeboten. 51 Männer wurden in Südfrankreich meist wegen schwerer Vergewaltigung zu Strafen zwischen 3 und 20 Jahren Haft verurteilt.dpa/cvb
Frankreich reformiert Sexualstrafrecht – Zustimmung zu sexuellen Handlungen wird Pflicht - WELT
Frankreich verankert das Prinzip der Zustimmung im Sexualstrafrecht: Künftig gilt jede sexuelle Handlung ohne ausdrückliches Einverständnis als Übergriff. Ein jahrelanger Missbrauchsfall hatte die Reform angestoßen.







