PfadnavigationHomePS WELTAuto-NewsVerletzte Tiere nicht mitnehmenTipp: Verhalten nach Wildunfall Veröffentlicht am 20.10.2025Wird ein Tier bei einem Wildunfall getötet oder verletzt, sollte immer die Polizei geholt werdenQuelle: SP-XEs mag als menschliche Geste gemeint sein, aber wer ein Wildtier anfährt, sollte es nicht mit nach Haus nehmen, um es gesund zu pflegen. SP-X/Düsseldorf. Weder als „Jagdbeute“ noch zum Aufpäppeln – wer mit dem Auto ein Wildtier anfährt, darf es nicht mitnehmen. Egal ob tot oder verletzt, egal ob Reh, Wildschwein oder Kleintier – das Mitnehmen erfüllt den Straftatbestand der Jagdwilderei, warnt die ARAG Versicherung. Wird man erwischt, droht eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe. Wer in einen Wildunfall verwickelt ist, muss diesen der Polizei melden, die dann den zuständigen Förster oder Jagdpächter informiert. Der entscheidet dann, was mit dem Tier passiert.
Tipp: Verhalten nach Wildunfall - WELT
Es mag als menschliche Geste gemeint sein, aber wer ein Wildtier anfährt, sollte es nicht mit nach Haus nehmen, um es gesund zu pflegen.






