Am Dienstag hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Abschreibung von sogenannten AT1-Papieren im Volumen von rund 16,5 Milliarden Franken durch die Finma im März 2023 rechtswidrig war. Die von der Aufsicht angeordnete Maßnahme war ein zentraler Baustein des Rettungsdeals, mit dem die Schweiz verhinderte, dass sich die Schieflage der Credit Suisse zu einer globalen Bankenkrise ausweitete. Sie sei „Teil eines Gesamtpakets zur Stabilisierung der Credit Suisse durch eine Fusion mit der UBS, die außerordentliche staatliche Unterstützungsmaßnahmen erforderte“, teilte die Finma als Begründung für die Berufung mit.