PfadnavigationHomePolitikDeutschlandBundespolizeiakademie„Verfassungsfeindliche Anschauungen“ – Grüne fordern von Dobrindt Stellungnahme zu AusbilderVeröffentlicht am 11.10.2025Lesedauer: 5 MinutenIrene Mihalic, Bündnis 90/Die GrünenQuelle: Kay Nietfeld/dpaEin Ausbilder an der Bundespolizeiakademie steht seit Jahren im Vorwurf, zu rechtslastig zu sein. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion Irene Mihalic wirft Innenminister Dobrindt (CSU) Passivität vor und fordert ihn auf, Stellung bei der Personalie zu beziehen.Seit Jahren andauernde Kontroversen um einen Professor der Bundespolizeiakademie erreichen nun auch die Bundespolitik. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) in einem Brief aufgefordert, zum Streit um den Professor Stephan Maninger Stellung zu beziehen. Er bildet an der Bundespolizeiakademie in Lübeck Kommissare aus und steht im Verdacht, ausgesprochen rechtslastig zu sein. Das Schreiben liegt dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vor.Anlass ist die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries (CDU) auf eine Anfrage der Grünen-Politikerin. Er hatte Auskünfte verweigert mit dem Hinweis, dass „einzelne Beamte“ hinsichtlich ihrer „Eignung, Befähigung und Leistung nicht Gegenstand parlamentarischer Kontrolle und öffentlicher Auseinandersetzung“ seien. Vorschriften des Grundgesetzes beschränkten den Informationsanspruch des Parlaments.Mihalic betont, de Vries‘ Auffassung stehe „im fundamentalen Widerspruch zur verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung“, und fährt an Dobrindts Adresse fort: „Entsprechend sind Sie als Bundesminister des Innern für die Entscheidung, ob Stephan M. auf Lebenszeit als Professor an der Bundespolizeiakademie ernannt wird, politisch verantwortlich – unabhängig davon, ob Sie die Entscheidung selbst treffen oder lediglich nicht einschreiten.“ Lesen Sie auchDurch Passivität nehme der Minister „in Kauf, dass junge Bundespolizistinnen und -polizisten mit verfassungsfeindlichen Anschauungen und Auslegungen konfrontiert werden“, und missachte damit auch die Sorge der Gewerkschaft der Polizei (GdP). „Mit dieser Haltung, so deutlich muss ich es sagen, werden Sie Ihrer politischen Verantwortung für unsere Demokratie als ,Verfassungsminister‘ nicht gerecht.“ Dobrindt müsse „klipp und klar sagen, dass verfassungsfeindliche Einstellungen in der Polizeiausbildung nichts zu suchen haben“.Die GdP hatte bei dem Düsseldorfer Politikwissenschaftler Fabian Virchow ein Gutachten über Maninger in Auftrag gegeben. Demnach habe der Professor für Sicherheitspolitik in Medien wie der „Jungen Freiheit“ regelmäßig Positionen vertreten, wie sie auch in intellektuellen-Kreisen der sogenannten Neuen Rechten zu finden seien. Der GdP-Bundesvorsitzende Jochen Kopelke attestierte Maninger, mit Äußerungen in Aufsätzen Menschen aus Einwandererfamilien beleidigt und ausgegrenzt zu haben. Dies gefährde die Integration von Kolleginnen und Kollegen mit türkischen Wurzeln.Maninger kam 2016 an die Bundespolizeiakademie und wurde 2020 Professor. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe und einer dreijährigen Pause nahm der 57-Jährige seine Arbeit Anfang des Jahres wieder auf. Er ist seit Jahren Gegenstand von Kontroversen und Berichten.Ergänzung zu unserer Berichterstattung:Das RND berichtete in seinem Artikel vom 11. Oktober weiter: „Vom Bundespolizeipräsidium beauftragte Gutachter entlasteten Maninger hingegen. Sein Anwalt Ralf Höcker, der unter anderem die AfD juristisch vertreten hat, nannte den GdP-Gutachter Virchow einen ‚knallharten Linksradikalen‘. Sein Klient hat zudem die Herausgeber einer kritischen Studie verklagt. Das Urteil soll im November verkündet werden.“In einer Stellungnahme vom 15. September 2025 argumentieren Prof. Thomas Jäger, Universität Köln, und Prof. Joachim Krause, Universität Kiel, der methodische Ansatz Virchows sei nicht transparent, das Vorgehen deduktiv, die Ergebnisse nicht nachvollziehbar, es leide unter gravierenden Mängeln, offenbare Wissenslücken, enthalte Uminterpretierungen und Fehlschlüsse, der Verfasser sei ideologisch motiviert, etc.Auszugsweise aus den Stellungnahmen:Prof. Thomas Jäger, Universität Köln: „Diese Bewertung ist […] nicht nachvollziehbar. […] Diese Perspektive nimmt das Gutachten von Prof. Virchow nicht ein. Es geht davon aus, dass wer ‚Volk‘ sagt, völkisch denkt und wer ‚Ethnie‘ sagt, ethnopluralistisch denkt. Was Prof. Virchow ausblendet, ist, dass Volk ein sozialwissenschaftlich zu beschreibender Akteur ist und sich eine ganze Wissenschaft mit der Entwicklung von Völkern befasst. Da er ‚Volk/Ethnie‘, wie in seinen Ausarbeitungen zu Beginn des Gutachtens erkennbar, durch die Brille rechtsextremen Denkens definiert, identifiziert er es im Verlauf der Untersuchung so. Die deduktive Herangehensweise, zuerst rechtsextremes und ethnopluralistisches Denken zu definieren, um es dann in einzelnen Texten vorgeblich zu finden, trägt zu diesem Befund bei. Die Kritik Prof. Virchows deutet darauf hin, dass jeder Gebrauch des Wortes ‚Volk/Ethnie‘, der nicht durch eine liberale (das heißt auf Individuen rekurrierende) Analyse begleitet und ergänzt wird, per se biologistisch ist und damit rechtsextremem Denken entspricht, weil der Begriff Volk/Ethnie dann notwendig biologisiert wird.“Prof. Joachim Krause, Universität Kiel: „Virchow beansprucht nicht, die wissenschaftliche Leistung von Maninger zu beurteilen – woran bereits erkennbar wird, dass dem Gutachter bewusst ist, dass er sich auf den von Maninger bearbeiteten Themenfeldern nicht auskennt. Das Gutachten hat zwei gravierende Mängel: zum einen ist es der diffuse und stark ideengeschichtlich geprägte Umgang mit dem Begriff „Ethnopluralismus.“ Zum anderen begeht der Gutachter Virchow den gleichen Fehler wie seinerzeit die Autoren Peters und Lemke. Er interpretiert Ergebnisse wissenschaftlicher Arbeiten Maningers in geradezu manipulativer Weise zu politischen Statements um und versucht damit den Verfasser in die Nähe von verfassungswidrigen Einstellungen zu bringen.Das Gutachten weist erhebliche Mängel und Wissenslücken auf und ist stark ideologisch geprägt. [… ]Der Gutachter Virchow hat von all dem offenkundig keine Ahnung. Wenn man seiner Logik folgt, dann ist allein der Gebrauch dieser Begrifflichkeit anstößig. Damit stellt er eine ganze Generation seriöser Forscherpersönlichkeiten unter den Verdacht des Rechtsextremismus.Virchow argumentiert genauso mangelhaft wie die Herren Peters und Lemke in ihrem Verriss von 2022. In beiden Fällen wird schon allein die wissenschaftliche Befassung mit Ethnizität und die Verwendung der dafür einschlägigen wissenschaftlichen Begrifflichkeit als Indiz einer rechtsextremen Einstellung genommen. Hätten sich die Autoren mit der einschlägigen Forschung zu Ethnizität und ethnischen Konflikten befasst, so hätten sie nicht zu derartigen Fehlschlüssen kommen können. Ich habe damals dem Autorenteam Peters/Lemke attestiert, dass sie einen groben Verstoß gegen die von der DFG erlassenen Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis begangen haben. Diesen Vorwurf kann man auch dem Gutachter Virchow nicht ersparen. Ebenso wie die Autoren Peters und Lemke versäumt er es, sich – wie von der DFG gefordert – mit dem wissenschaftlichen Kenntnisstand vertraut zu machen.“saha