Mit Blick auf die umstrittene Rückforderung von Corona-Hilfen durch das Land Hessen weist das Wirtschaftsministerium darauf hin, dass die Fristen für etwaige Klagen eingehalten werden müssen. Das Ministerium versendet seit Ende September keine Rückforderungsbescheide mehr, weil es nach Kritik an der Berechnung dieser Bescheide Verfahrensänderungen erwägt. Unternehmen und Freiberufler, die schon einen Rückforderungsbescheid erhalten hätten und dagegen rechtlich vorgehen wollten, müssten aber die gesetzliche Klagefrist einhalten, heißt es in einem Nachtrag zu der Mitteilung über die Verfahrenspause.
Corona-Hilfen: Bei Rückforderungen Klagefrist beachten
Das Verfahren zur Überprüfung der Corona-Soforthilfe in Hessen ist ausgesetzt. Wer schon einen Bescheid erhalten hat und klagen will, muss sich dennoch beeilen.






