PfadnavigationHomeRegionalesBayernWissenschaftlerin mahnt bei Drohnen-Gesetz zur VorsichtVeröffentlicht am 07.10.2025Lesedauer: 2 MinutenNachdem es europaweit mehr Drohnensichtungen in Bereichen der kritischen Infrastruktur gegeben hat, reagiert Bayern mit einer Novelle des Polizeiaufgabengesetzes. (Symbolbild)Quelle: Julian Stratenschulte/dpaBeim Abschuss von Drohnen muss jeder Einzelfall genau geprüft werden – was in der Praxis nicht einfach ist. Denn am nächtlichen Himmel sieht man unter Umständen nicht allzu viel.Vor der Neufassung des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes zur wirksameren Abwehr von Drohnen hat die Rechtsexpertin Verena Jackson zur Vorsicht gemahnt. Juristisch gelte immer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, sagte die Wissenschaftlerin der Universität der Bundeswehr in München der Deutschen Presse-Agentur.Einzelfallprüfung«In der Praxis müsste weiterhin jeder Abschuss (einer Drohne) auf einer strengen Einzelfall- und Gefahrenabwägung beruhen», sagte die Expertin vom Center for Intelligence and Security Studies (CISS) der Universität. «Eine gesetzliche Regelung, die ausdrücklich die Inkaufnahme von Kollateralschäden vorsieht, ohne diese Abwägung zu fordern, wäre verfassungsrechtlich heikel».Oft sei es schwierig, nur durch Sichtung am Himmel militärische Systeme von zivilen zu unterscheiden. Zwar verfügten militärische Drohnen meist über größere Spannweiten, höhere Reichweiten, verschlüsselte Kommunikationssysteme, hochwertige Sensorik oder Waffensysteme.