Rund 3000 Passagiere waren in der Nacht auf Freitag am Münchner Flughafen gestrandet, sogar 6500 waren es dann in der Nacht zum Samstag. Der Grund war beide Male der gleiche: In der Nähe des Flughafens und über dem Airport-Gelände waren Drohnen unbekannter Herkunft gesichtet worden. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) ließ daraufhin den Flugbetrieb vorsichtshalber einstellen.Am Donnerstagabend wurden die Start- und Landebahnen ab 22.18 Uhr sukzessiv, ab 22.35 Uhr dann komplett gesperrt. Bis Mitternacht fielen deshalb 17 Starts aus, 15 ankommende Flüge wurden nach Stuttgart, Nürnberg, Wien oder Frankfurt umgeleitet. Am Freitagabend, dem Tag der Deutschen Einheit, wurde der Flugbetrieb nach einem Hinweis auf eine mögliche Drohnensichtung bereits um 21.30 Uhr eingeschränkt und schließlich ganz eingestellt. Die Bundespolizei bestätigte in der Nacht, dass Streifenbeamte kurz vor 23 Uhr gleichzeitig zwei Drohnensichtungen im Bereich der Nord- und der Südbahn gemeldet hatten. Die Drohnen hätten sich sofort entfernt, noch bevor sie identifiziert werden konnten.Am Feiertag waren insgesamt 81 Flüge von der Einstellung des Flugbetriebs betroffen: 46 geplante Abflüge wurden gestrichen oder auf den Samstag verschoben, 23 ankommende Flüge mussten zu anderen Flughäfen umgeleitet werden, zwölf Flüge nach München wurden annulliert.Wie viele Passagiere am Airport übernachten mussten und wie viele in Hotels untergebracht wurden, konnte ein Sprecher des Flughafens am Freitag nicht genau beziffern. Im Terminal 1 stellte das Service-Team des Airports 400 Feldbetten auf, im Terminal 2 verharrten die Passagiere in mit Liegestühlen ausgestatteten Ruhezonen. In der Nacht zum Samstag wurden zusätzlich Luftmatratzen an die wartenden Passagiere ausgegeben. Der Flughafen verteilte an beiden Abenden Decken, Getränke und Snacks.Nächtlicher Einsatz: Polizei und Feuerwehr rückten nach den Drohnensichtungen zum Flughafen München aus. Jason Tschepljakow/dpa400 Feldbetten wurden am Donnerstababend im Terminal 1 aufgeschlagen. Jason Tschepljakow/dpaAm Freitagabend reichten die Feldbetten nicht: Die gestrandeten Passagiere mussten sich auf Luftmatratzen betten. Enrique Kaczor/dpaWährend der Flugbetrieb am Freitagmorgen regulär angelaufen war, verzögerten sich die ersten Starts am Samstagmorgen bis sieben Uhr. Wie der Flughafen auf seiner Homepage mitteilte, habe es „in den frühen Morgenstunden“ offensichtlich weitere Drohnensichtungen gegeben. Bei einer Drohnensichtung habe die Sicherheit der Reisenden „oberste Priorität“, erklärt die Flughafengesellschaft FMG. Meldeketten zwischen DFS, Flughafen und Polizeibehörden seien seit Jahren etabliert.Dass die Zahl der ausgefallenen Flüge nicht noch deutlich höher ist, liegt daran, dass in München zwischen Mitternacht und fünf Uhr morgens ohnehin ein Nachtflugverbot für Passagierflüge herrscht. Nur Nachtluftpost- und Vermessungsflüge der DFS sind in dieser Zeit zugelassen sowie berechtigte Ausnahmefälle mit Sondergenehmigung.Wie viele Drohnen genau über dem Flughafen unterwegs waren, ist nicht immer ganz klar. Die Bundespolizei sprach für den Freitagabend von zwei Drohnensichtungen im Bereich der Nord- und der Südbahn. Am Donnerstagabend sollen es nach einem Bericht der Bild-Zeitung, der sich auf eine nicht genannte deutsche Sicherheitsbehörde bezieht, laut Augenzeugenberichten fünf oder sechs größere Drohnen mit einem Durchmesser von um die 60 Zentimeter gewesen sein. Das konnten allerdings weder die am Flughafen stationierte Bundespolizei noch das Lagezentrum des bayerischen Innenministeriums am Freitag bestätigen.Ebenso laut Bild-Bericht sollen mehrere Drohnen schon gegen 19.30 Uhr über dem Fliegerhorst Erding gesichtet worden sein. Eine Sprecherin des operativen Führungskommandos der Bundeswehr in Berlin bestätigte dies am Freitagabend. Die Bundeswehr betreibt in Erding ein Forschungszentrum, in dem auch unbemannte Flugkörper getestet werden. Dass es sich um diese Uhrzeit um Drohnen-Testflüge der Bundeswehr gehandelt haben könnte, schloss ein Sprecher aus.Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) ließ in einem TV-Interview am Freitag durchklingen, dass es sich wohl eher nicht um ein verirrtes Flugobjekt eines Hobbypiloten gehandelt habe. Dies sei kein Einzelfall, so Söder. Man lasse sich aber nicht nervös machen. „Ab jetzt muss gelten: abschießen statt abwarten!“Das bayerische Innenministerium äußerte sich nicht über Details zu Anzahl und Größe der Drohnen sowie über mögliche Tatverdächtige oder Zusammenhänge mit anderen Drohnensichtungen in der jüngeren Vergangenheit. Joachim Herrmann (CSU) ließ zu dem Vorfall am Nachmittag mitteilen: „Die Drohnensichtungen am Donnerstagabend über dem Flughafen München sind ein alarmierendes Zeichen. Sie zeigen deutlich: Die Bedrohung durch Drohnen ist real und nimmt zu. Unsere kritische Infrastruktur ist zunehmend gefährdet.“Man wolle die rechtlichen Möglichkeiten der bayerischen Polizei deutlich erweitern, „damit sie sofort und effektiv gegen Drohnen vorgehen kann“, so Herrmann. „Das bedeutet auch, dass die Polizei bei akuter Gefahr Drohnen sofort abschießen darf. Dafür werden wir in Kürze einen Gesetzesentwurf vorlegen, um das bayerische Polizeiaufgabengesetz entsprechend zu ändern.“ Außerdem werde man die technische Ausrüstung der Polizei in diesem Bereich „kontinuierlich modernisieren und ausbauen“.Am Freitagmorgen wurde der Flugbetrieb wieder gestartet. Der normale Betrieb lief an. René HofmannIn den Abfertigungsbereichen herrschte nach der turbulenten Nacht reger Betrieb. Zu Oktoberfestzeiten ist der Airport besonders frequentiert. René HofmannStörungen mit Drohnen an den Flughäfen hierzulande haben nach Angaben der DFS deutlich zugenommen. Vor gut einer Woche hatte die Flugsicherung mitgeteilt, 2025 seien bis Ende August 144 Behinderungen durch Drohnen registriert worden. Im Vorjahr seien es im selben Zeitraum 113 Vorkommnisse gewesen, 2023 waren es 99. Allein am Flughafen Frankfurt am Main, dem größten deutschen Drehkreuz, wurden in diesem Jahr 35 Behinderungen gezählt. In München kam es laut DFS bis August bereits zu sechs Drohnensichtungen um den Münchner Flughafen, allerdings ohne Auswirkungen auf den Luftverkehr.Drohnenflüge sind weniger als 1,5 Kilometer vom Flughafenzaun entfernt grundsätzlich nicht erlaubt. Wer dennoch eine Drohne in der Verbotszone steigen lässt und wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr verurteilt wird, dem droht in einem schweren Fall eine Strafe von mindestens einem Jahr bis zu zehn Jahren Haft.