Wie verhandelt man eine Technologie, die selbst ihre Entwickler nicht so ganz verstehen? Am Montag trafen im Verhandlungssaal 134 des Landgerichts München I die zwei Streitparteien aufeinander, die mit ihrem Prozess die Zukunft der Kultur im Zeitalter der künstlichen Intelligenz mitbestimmen könnten. Klägerin ist die Gema, die Verwertungsgesellschaft, die in Deutschland die Werke von Musikern, Textdichtern und Musikverlagen lizensiert und die Tantiemen für sie eintreibt. Die Beklagte ist die Firma Open AI, die mit ihrem KI-Modell Chat-GPT nicht nur das Wettrüsten der künstlichen Intelligenzen angestoßen hat, sondern auch derzeit mit mehr als 80 Prozent Marktanteil ihres Chatbots unumstrittener Sieger ist. Streitpunkt sind neun Songtexte, die in den Trainingsdaten von Chat-GPT gefunden wurden. Dafür will die Gema nicht nur Schadenersatz, sie fordert für Wiederholungsfälle auch ein Lizenzmodell.