PfadnavigationHomePolitikDeutschlandUrteil bestätigtHessische AfD darf als Verdachtsfall von Verfassungsschutz beobachtet werdenVeröffentlicht am 29.09.2025Lesedauer: 2 MinutenRobert Lambrou, Fraktionsvorsitzender der AfD im Hessischen LandtagQuelle: picture alliance/dpa/Arne DedertDer Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat ein Urteil bestätigt, das dem hessischen Verfassungsschutz erlaubt, die AfD als rechtsextremen Verdachtsfall zu beobachten. Diese wehrt sich weiterhin dagegen.Die hessische AfD darf vom Landesverfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft und beobachtet werden. Diese wehrt sich weiterhin dagegen. Die entsprechenden Befugnisse der Verfassungsschützer hatte zuvor der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel nach eigener Mitteilung bestätigt. Die Partei kündigte daraufhin an: „Wir halten die Begründung des Gerichts nicht für überzeugend, die AfD als Verdachtsfall einzustufen, und werden den Rechtsweg weiter beschreiten.“ Die Partei ergänzte: „Nach der Entscheidung im Eilverfahren geht es nun im Hauptsacheverfahren vor das Verwaltungsgericht Wiesbaden.“ Damit bezieht sich die AfD darauf, dass der Hessische Verwaltungsgerichtshof bislang lediglich in einem Eilverfahren entschieden hat – unanfechtbar. Das folgende Hauptsacheverfahren könne sich sehr lange hinziehen, sagte ein AfD-Sprecher.Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden. Er sah tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung, was Voraussetzung für die Beobachtung ist.Der hessische Verfassungsschutz hatte im September 2022 angekündigt, den Landesverband der AfD mit geheimdienstlichen Mitteln zu beobachten. Dagegen ging die Partei gerichtlich vor, hatte aber im November 2023 in Wiesbaden und nun auch in der nächsten Instanz keinen Erfolg.Lesen Sie auchDas Verwaltungsgericht stellte unter anderem fest, dass die AfD für einen sogenannten ethnischen Volksbegriff eintrete. Das sei im Ergebnis zutreffend, erklärte der Verwaltungsgerichtshof. Die Reichweite der Meinungsfreiheit der AfD sei dabei beachtet worden. Es seien genügend Aussagen gefunden worden, die sich gegen die Menschenwürde von Ausländern richteten.Außerdem gebe es Anhaltspunkte für eine diskriminierende Ungleichbehandlung zwischen deutschen Staatsangehörigen mit und ohne Migrationshintergrund sowie eine pauschale Herabwürdigung von Muslimen, erklärte das Kasseler Gericht.Lesen Sie auchEiniges spreche dafür, dass die AfD das Vertrauen der Bevölkerung in die Repräsentanten der Bundesrepublik von Grund auf erschüttern und damit die freiheitliche demokratische Grundordnung fragwürdig erscheinen lassen wolle. Die Beschwerde der Partei gegen die Wiesbadener Entscheidung wurde zurückgewiesen.Auf Bundesebene hatte der Verfassungsschutz die AfD in einem im Mai vorgelegten Gutachten als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Die Partei reichte dagegen per Eilantrag Beschwerde beim Verwaltungsgericht Köln ein. Das Bundesamt für Verfassungsschutz gab daraufhin für die Dauer des Verfahrens eine sogenannte Stillhaltezusage ab und behandelt die AfD vorläufig weiter lediglich als rechtsextremistischen Verdachtsfall.Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) begrüßte die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes: „Sie bringt endlich Rechtsklarheit in einer für unsere Demokratie zentralen Frage.“ Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel habe in dem Eilverfahren die Auffassung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom November 2023 bestätigt, „dass die AfD in Hessen gegen die Menschenwürde und das Demokratieprinzip verstößt“. Gegen diesen Beschluss im Eilverfahren selbst wäre nur etwa eine Verfassungsbeschwerde möglich.AFP/dpa/dol/jm