PfadnavigationHomePanoramaBodenseekreisVerdacht auf gefährliche Prostitution – Polizei ermittelt wegen KörperverletzungVeröffentlicht am 25.09.2025Lesedauer: 2 MinutenEine Frau im Eingangsbereich eines BordellsQuelle: Andreas Arnold/dpaIm Bodenseekreis steht eine Sexarbeiterin im Verdacht, trotz HIV-Infektion ungeschützten Sex gegen Geld angeboten zu haben. Die Polizei ermittelt wegen illegaler Prostitution und gefährlicher Körperverletzung.Trotz einer HIV-Infektion hat nach Ermittlungen der Polizei eine Sexarbeiterin im Bodenseekreis in Baden-Württemberg ungeschützten Sex gegen Geld angeboten. Die Vorwürfe lauten illegale Prostitution und gefährliche Körperverletzung. Der Verdacht gegen die Frau erhärtete sich nach Angaben der Ermittler, nachdem Unterlagen gesichtet wurden. In Baden-Württemberg ist Prostitution in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl bis zu 35.000 Einwohnern verboten. In Gemeinden mit bis zu 50.000 Einwohnern kann auf Antrag der Gemeinde die Prostitution für das ganze Gebiet oder für bestimmte Bereiche der Gemeinde durch das Regierungspräsidium untersagt werden. Das sind dann sogenannte Sperrbezirke. In Gemeinden von mehr als 50.000 Einwohnern darf die Prostitution nicht von vornherein vollständig ausgeschlossen werden.Die freiwillige Prostitution durch Erwachsene sowie die Nachfrage danach sind in Deutschland zulässig. Statistische Daten, wie viele Menschen in der Prostitution in Deutschland tätig sind, existieren laut dem Bundesfrauenministerium bislang nicht. Es gebe lediglich Schätzungen.Mehrere zehntausend Menschen arbeiten in der ProstitutionIm Jahr 2017 trat das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft. Das Statistische Bundesamt berichtete zum Ende des Jahres 2023 von rund 30.600 angemeldeten Prostituierten in Deutschland. Die tatsächliche Zahl liegt aber wahrscheinlich sehr viel höher.80 Prozent der gemeldeten Personen haben keine deutsche Staatsbürgerschaft. Vor Corona waren noch etwa 10.000 mehr Menschen offiziell in der Prostitution gemeldet. Während des zeitweisen Verbots seien viele aus der Statistik verschwunden, heißt es.Lesen Sie auchAlle Prostituierten sind verpflichtet, ihre Tätigkeit anzumelden. Sie müssen ein allgemeines Informations- und Beratungsgespräch absolvieren sowie regelmäßig gesundheitliche Beratungen wahrnehmen. Laut der Beratungsstelle für Menschen in Prostitution (ela) gibt es für Sexarbeitende keine verpflichtenden HIV-Tests.dpa/coh