Im Rechtsstreit um die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses der AfD für ihre Parteizentrale in Berlin soll am 26. September ein Urteil fallen. Das gab Burkhard Niebisch, Richter am Landgericht Berlin II, am Freitag bekannt. Zuvor konnten sich Vertreter der Eigentümerfirma der Immobilie und die AfD nicht auf einen Vergleich einigen.