Der Internationale Strafgerichtshof wirft dem israelischen Regierungschef Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor. Wissenschaftler diskutieren darüber, ob Israel im Gazastreifen einen Genozid begeht. Der juristische Dienst der EU-Kommission kommt zu dem Schluss, Israel verletze beim Feldzug gegen die Terrorgruppe Hamas die Menschenrechte der palästinensischen Zivilisten – und damit entfalle im Prinzip die Grundlage für die privilegierte Zusammenarbeit mit Israel. Und was folgt aus alledem für die Beziehungen zwischen EU und Israel? So gut wie nichts.