PfadnavigationHomePanoramaBGH muss entscheidenTerroranschlag von Solingen – Attentäter legt Revision gegen Höchststrafe einVeröffentlicht am 11.09.2025Daumen hoch nach dem Urteilsspruch: Issa al HassanQuelle: REUTERS/Jana RodenbuschLebenslange Haft, besondere Schwere der Schuld, Sicherungsverwahrung: Gegen den Attentäter von Solingen hat das Gericht die Höchststrafe verhängt. Dagegen ließ Issa al Hassan nun Revision einlegen.Nach seiner Verurteilung zur Höchststrafe im Prozess um die islamistisch motivierte Messerattacke von Solingen mit drei Toten hat der Angeklagte Revision eingelegt. Das teilte das Oberlandesgerichts Düsseldorf am Donnerstag mit.Es hatte den 27-jährigen Beschuldigten am Mittwoch unter anderem wegen dreifachen Mordes sowie neunfachen Mordversuchs zu lebenslanger Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt. Außerdem stellte es die besondere Schwere der Schuld fest.Lesen Sie auchDem Urteil zufolge hatte der Syrer Issa al Hassan die Tat als Mitglied der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) verübt. Er erstach am 23. August 2024 auf dem Solinger Stadtfest drei Menschen und verletzte mehrere weitere schwer. Der Anschlag löste Bestürzung und eine Debatte über die Migrationspolitik aus.Der Mann ist laut Gericht aufgrund seiner radikalislamischen Gesinnung weiterhin gefährlich. Es ordnete daher auch Sicherungsverwahrung an. Über die Revision entscheidet der Bundesgerichtshof.dpa/krott