Der Bundestag hat laut einer Erklärung an diesem Donnerstag die Immunität des AfD-Abgeordneten Maximilian Krah aufgehoben. Damit genehmigte das Parlament den Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse gegen ihn. Es geht um den Vorwurf der Bestechlichkeit und der Geldwäsche.
Krah kam dieses Jahr in den Bundestag. Von 2019 bis 2025 war er Mitglied des Europäischen Parlaments. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hatte im Mai ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet. Die Behörde begründete den Schritt damals mit Tatvorwürfen der Bestechlichkeit als EU-Abgeordneter und der Geldwäsche im Zusammenhang mit mutmaßlichen Zahlungen aus chinesischen Quellen.
Die Ermittlungen gehen auf Jian G. zurück, der als Assistent in Krahs Büro im Europäischen Parlament gearbeitet hatte. Der Generalbundesanwalt wirft Jian G. vor, von 2019 bis 2024 Informationen gesammelt und teilweise vertrauliche Dokumente an chinesische Stellen weitergereicht zu haben. Außerdem habe er persönliche Informationen über AfD-Führungspersonal zusammengetragen sowie chinesische Dissidenten ausgespäht. Bereits ab 2002 soll der Deutsche laut Anklage Mitarbeiter eines chinesischen Geheimdienstes gewesen sein. Angeklagt ist auch eine mutmaßliche Komplizin.






