Nach dem Mord an ihren beiden Kindern in Rosenheim muss die Mutter in die Psychiatrie. Sie habe das Mädchen und den Jungen heimtückisch mit einer Axt getötet, entschied das Traunsteiner Landgericht. Sie habe allerdings an einer paranoiden wahnhaften Störung gelitten, weshalb sie schuldunfähig sei.

Sie sei nicht in der Lage gewesen, das Unrecht an dieser Tat einzusehen, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Frau werde daher in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Eine solche Unterbringung ist zunächst unbefristet, wird aber in regelmäßigen Abständen vom Gericht überprüft. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig.

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