Der Vorschlag aus dem Bundesarbeitsministerium von Bärbel Bas (SPD), der am Freitag die Ressortchefs anderer Ministerien erreichte, trägt einen sperrigen Titel. „Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2026“, heißt das zehnseitige Papier. Was nach zähem Lesestoff klingt, hat allerdings große Bedeutung für Millionen Lohnabrechnungen von Arbeitnehmern in Deutschland. Denn geregelt ist darin etwa, bis zu welchen Grenzen Abgaben für die Renten- oder die gesetzliche Krankenversicherung zu zahlen sind. Letztlich also auch, wie viel Netto vom Brutto bleibt.
Es soll sich einiges ändern. Das Kleingedruckte macht klar, wen es treffen wird. Von 2026 an sollen dem Papier zufolge Gutverdiener bei den Sozialabgaben stärker zur Kasse gebeten werden. Der Entwurf, der der Süddeutschen Zeitung vorliegt, sieht vor allem höhere Bemessungsgrenzen für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung vor. So soll etwa die Gehaltsgrenze, bis zu der Arbeitnehmer Rentenbeiträge zahlen sollen, von derzeit 8050 Euro brutto im Monat auf 8450 Euro steigen. Einkommen oberhalb dieser Grenze werden nicht für die Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge herangezogen. Gutverdiener müssen ab dem kommenden Jahr also auf einen größeren Teil ihres Gehalts Abgaben für die Rentenversicherung zahlen. Bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung soll es ähnlich laufen. Die Bemessungsgrenze könnte hier um genau 300 Euro auf 5812,50 Euro angehoben werden, wenn sich Bas mit dem Vorhaben durchsetzt.







