„Ich habe Aufenthalt nach 25b.“ Monday Ndubuisi muss im Gespräch hin und wieder von Deutsch auf Englisch wechseln, aber der Satz sitzt. Er meint den Paragrafen des Aufenthaltsgesetzes, der Menschen wie ihm bei „nachhaltiger Integration“ das Leben in Deutschland ermöglicht.
Sein Weg dahin war lang und von Bürokratie gesät. 2015 kam der heute 43-Jährige aus Nigeria nach Deutschland. Seinen Asylantrag bearbeitete das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ganze sechs Jahre lang. Ndubuisi machte in der Zwischenzeit Deutschkurse, absolvierte ein Praktikum und trat 2018 eine unbefristete Arbeitsstelle im Freisinger Hof in München an. Dabei habe ihm immer eine Betreuerin der städtischen Integrationsberatung geholfen, sagt er, vor allem bei Anträgen und Bewerbungen.
Eigentlich liegt die Versorgung Geflüchteter im Aufgabenbereich von Bund und Freistaat. Deren Angebote sind jedoch oft Menschen mit Aufenthaltstitel vorbehalten. Das sei vom Gesetzgeber so gewollt, sagt ein Sprecher des BAMF auf Nachfrage. Wer keine realistische Perspektive auf Bleiberecht habe, müsse auch nicht integriert werden.
Ndubuisi erhielt 2021 die Ablehnung seines Asylantrags. „Das war sehr schwer für mich“, sagt er. Die städtische Beraterin riet ihm zu einer Ausbildung in seinem Hotel, damit er trotzdem bleiben könne – als „Geduldeter“. Ndubuisi schloss die Ausbildung ab. Mittlerweile arbeitet er als Gastronomiefachmann. „Ich würde in keiner anderen deutschen Stadt als München leben wollen“, sagt er.







