PfadnavigationHomePolitikDeutschlandEuropäisches AsylsystemKabinett bringt Asylreform auf den Weg – Neues Gesetz könnte Abschiebungen erheblich verzögernVeröffentlicht am 03.09.2025Lesedauer: 4 MinutenDeutschland sitze bei der EU-Migrationspolitik „nicht mehr im ‚Bremserhäuschen‘“, sondern fahre in der „Lokomotive“, versprach Dobrindt im JuliQuelle: Fabian Sommer/dpaDas Bundeskabinett hat die Asylreform auf den Weg gebracht. Laut Hessischem Verwaltungsgericht sorge diese für einen juristischen Mehraufwand. Eine gemeinnützige Organisation nennt die Reform unterdessen einen „Katalog der Grausamkeiten“.Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Umsetzung des europäischen Asyl- und Migrationspakets (Geas) nach zweimaliger Verschiebung auf den Weg gebracht. Das Kabinett billigte am Mittwoch den Gesetzentwurf von Innenminister Alexander Dobrindt, mit dem Europa schärfer gegen illegale Einwanderung vorgehen will. Der Beschluss war wegen eines Streits zwischen den beteiligten Unions- und SPD-Ministerien verschoben worden. Im Mittelpunkt standen dabei die Regelungen für die umstrittenen Asylzentren für Binnenmigranten.Die EU-Staaten müssen die Reform in nationales Recht umsetzen, damit sie ab Mitte 2026 greifen kann. Dobrindt hatte allerdings bereits angekündigt, gemeinsam mit anderen Staaten weitergehende Regelungen anzustreben.Mit dem auf EU-Ebene 2024 beschlossenen Geas sollen die illegale Migration stärker begrenzt und Asylverfahren beschleunigt werden. Diese sollen möglichst an die Außengrenzen der EU verlagert werden. Der nun gebilligte Entwurf sieht unter anderem vor, dass Migranten, die bereits in einem anderen Staat registriert wurden, in Asylzentren untergebracht werden. Zudem sollen Leistungen für Asylbewerber unter bestimmten Bedingungen auf ein Minimum gekürzt werden können, etwa bei Gewalt in Unterkünften oder der Missachtung von Meldepflichten.Lesen Sie auchZuvor war aus einer internen Stellungnahme des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hervorgegangen, dass das Gesetz die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber erheblich verzögern könnte, wie der „Focus“ berichtet hatte. Demnach führe ein Konstruktionsfehler im Gesetzentwurf der Bundesregierung zu einem Mehraufwand für Behörden und Justiz. Das Ziel, die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber zu beschleunigen, werde „durch die Neuregelung konterkariert“, so die Stellungnahme.Um jemanden abzuschieben, braucht es eine Abschiebungsandrohung. Diese wird von der Ausländerbehörde ausgesprochen, wenn ein Asylantrag abgelehnt wurde. Dagegen kann ein Asylbewerber Klage einreichen. Laut dem VGH liegt das Problem darin, dass der Gesetzentwurf aktuelle EU-Rechtsprechung ausblende. Demzufolge muss die Ausländerbehörde nach Abschluss des Verfahrens eine neue Abschiebeandrohung aussprechen. Dagegen kann der Asylbewerber erneut Rechtsschutz einlegen, wodurch sich das Verfahren verlängern würde.Zudem kritisiert der VGH, dass das Gesetz bei Klagen gegen Asylentscheidungen für Verwaltungsgerichte eine Frist von sechs Monaten vorsieht. Dies sei „unrealistisch“. Die tatsächliche Dauer betrage deutschlandweit im Durchschnitt 17,1 Monate. Welche Sanktionen die Nichteinhaltung der Frist nach sich ziehe, sei „unklar“.Lesen Sie auchKritik an den Gesetzesentwürfen zur Umsetzung der Geas-Reform erfolgte unterdessen durch „Handicap International“, eine gemeinnützige Organisation für Nothilfe und Entwicklungszusammenarbeit. Die geplanten Änderungen seien ein „Katalog der Grausamkeiten“ für alle nach Deutschland geflüchteten und migrierten Menschen mit Behinderungen. Trotz der vielfachen Forderung aus der Zivilgesellschaft, bei der Umsetzung den Schutz besonders vulnerabler Gruppen zu stärken, dominieren Abschottung, Ausgrenzung und Leistungsentzug das Vorhaben. „Handicap International“ fordert die Bundesregierung auf, die Gesetzesentwürfe grundlegend zu überarbeiten und dabei sicherzustellen, dass eine überarbeitete Fassung den Anforderungen von Verfassung, EU- und Völkerrecht entspricht.Besonders alarmierend: Die Schutzgarantien für Menschen mit Behinderungen aus der neuen EU-Aufnahmerichtlinie werden nur lückenhaft oder gar nicht berücksichtigt. Wichtige Garantien wie die Ermittlung besonderer Bedürfnisse, etwa bezüglich barrierefreier Unterkunft, Teilhabe und Gesundheitsversorgung, bleiben hinter den europarechtlichen Anforderungen zurück. Zentrale Versorgungsansprüche, wie das Recht, aus einer Unterkunft entlassen zu werden, die für Menschen mit Behinderungen nicht geeignet ist, sind gar nicht umgesetzt.„Ein einheitliches, verpflichtendes Verfahren zur Bedarfsfeststellung ist Voraussetzung für angemessene Versorgung und Gleichbehandlung, unabhängig davon, ob jemand in Frankfurt am Flughafen oder in einer Einrichtung in Thüringen ankommt“, betont Sophia Eckert, Politische Referentin für Flucht, Migration, Behinderung bei „Handicap International“. „Nur wenn besondere Bedürfnisse spezifisch erfasst und eine entsprechende Versorgung sichergestellt wird, ist ein faires Asylverfahren und ein würdevolles Leben für Menschen mit Behinderungen überhaupt möglich. Stattdessen wird deutlich: Die Rechte geflüchteter Menschen mit Behinderungen interessieren die Verantwortlichen augenscheinlich wenig.“Lesen Sie auchWährend Schutzmaßnahmen fehlen, nutzt das Bundesinnenministerium den Spielraum für Verschärfungen voll aus - und geht teilweise darüber hinaus. Besonders kritisch sieht „Handicap International“ die geplanten neuen Zentren für sogenannte „Verfahren der Sekundärmigration“, in denen Geflüchtete ohne zeitliche Begrenzung wohnen und unter Umständen auch das Gelände nicht verlassen dürfen. Außerdem sollen Migrationshaft und Möglichkeiten zur Kürzung von Sozialleistungen stark ausgeweitet werden - mit besonders schweren Folgen für geflüchtete Menschen mit Behinderungen.dpa/rtr/dol
Gesetzreform könnte Abschiebung von Asylbewerbern erheblich verzögern –„Durch Neuregelung konterkariert“ - WELT
Das Bundeskabinett hat die Asylreform auf den Weg gebracht. Laut Hessischem Verwaltungsgericht sorge diese für einen juristischen Mehraufwand. Eine gemeinnützige Organisation nennt die Reform unterdessen einen „Katalog der Grausamkeiten“.








