Acht Monate nach der unerlaubten Projektion des damaligen Grünen-Kanzlerkandidaten Robert Habeck ans Siegestor in München hat die zuständige Behörde immer noch nicht über die Folgen entschieden. Schon wenige Tage nach der umstrittenen Aktion im Bundestagswahlkampf Anfang Januar hatte das Kreisverwaltungsreferat (KVR) mitgeteilt, die Polizei habe ein Bußgeldverfahren eingeleitet, das die Behörde weiterführen werde – doch Ende August lagen ihr nicht mal die Akten dazu vor.

„Die Polizei hat vor Ort die Projektion untersagt und ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Die entsprechende Verfahrensakte ist der Landeshauptstadt München aber noch nicht zur weiteren Bearbeitung übermittelt worden“, sagte eine KVR-Sprecherin auf Nachfrage.

Eine Anfrage der Deutschen Presse-Agentur bei der Staatsanwaltschaft München I ergab, dass dort zwischenzeitlich wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr ermittelt wurde. Das Verfahren sei – fast acht Monate nach dem Vorfall – „sehr kürzlich“ eingestellt worden, weil der Tatbestand durch die Aktion nicht erfüllt worden sei, sagte eine Sprecherin der Ermittlungsbehörde.

Für ein eventuelles Bußgeldverfahren wäre jetzt also wieder das KVR zuständig. „Wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren mangels Vorliegen einer Strafbarkeit eingestellt hat, leitet sie die Unterlagen an das KVR weiter“, sagte eine Sprecherin der Behörde. „Wir prüfen dann, ob eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Bislang kennen wir den Fall nur aus der Presse.“