Das Konzept ist bestechend schön: Ein paar Platten aufs Dach schrauben, eine Leitung anschließen, einen Wechselrichter montieren – und schon laufen Wasch- und Spülmaschine, Ofen und Toaster mit Sonnenstrom vom eigenen Dach oder Balkon. Bei Mini-Solaranlagen am Balkon zum Beispiel lässt sich der Wechselrichter an der Rückseite eines Solarmoduls installieren. Ein solches System funktioniert und spart viel Geld, das man ansonsten für Strom ausgeben müsste. Allerdings sollten Mieter, Wohnungseigentümer oder Hausbesitzer sich vor dem Kauf von Balkonkraftwerken oder Photovoltaik-Modulen kurz Zeit nehmen, um das Projekt durchzudenken. Denn in manchen Fällen können solche Anlagen zu rechtlichem Ärger führen.
Grundsätzlich lässt der Gesetzgeber den Nutzerinnen und Nutzern von Solarenergie sehr viel Spielraum. Das Solarpaket I, das Ende Mai 2024 in Kraft trat, erlaubt den Bau von Solaranlagen, etwa an Balkonfronten, mit einer Leistung von bis zu 2000 Watt Peak (Wp) und einer maximalen Wechselrichterleistung von derzeit insgesamt bis zu 800 Voltampere (VAC). Vermieter oder die Wohnungseigentümergemeinschaft dürfen Balkonkraftwerke nicht pauschal ablehnen. „Mieter und Eigentümer haben nun grundsätzlich einen Anspruch auf Zustimmung zur Installation eines Balkonkraftwerks, und wegen dieses Gesetzes müssen Nachbarn einiges tolerieren“, erläutert Luisa Peitz, Referentin Recht bei Haus & Grund Deutschland. „Rein optische Bedenken sind nun grundsätzlich kein Grund mehr, die Installation von Paneelen zu verhindern.“






