Ist Google verpflichtet, gestohlene intime Aufnahmen dauerhaft aus seinen Suchergebnissen herauszuhalten? Diese Frage will eine Frau per Klage in einem Grundsatzurteil an einem Gericht in München klären lassen. Eine Sprecherin des Landgerichts München I bestätigte der Deutschen Presse-Agentur auf Nachfrage den Eingang der Klage, die die Organisation Hate Aid öffentlich gemacht hatte. Zuvor hatte der Spiegel berichtet.
Nach Angaben von Hate Aid, die die Klägerin unterstützt, werden die aus einer privaten Datenbank des Ehepaars gestohlenen Aufnahmen seit 2023 tausendfach online verbreitet. Seitdem seien die Bilder und leicht abgewandelte Versionen der Aufnahmen immer wieder auf Porno-Seiten auffindbar – aber auch per Google-Bildersuche, wenn man die Klarnamen des Paares mit expliziten Suchbegriffen kombiniere. Das habe die Klägerin zufällig entdeckt.
Ziel der Klage sei, „dass alle bisher gemeldeten sowie kerngleichen Bilder nicht mehr in der Google-Suche angezeigt werden“, teilte Hate Aid mit. „Unsere Klientin ist kein Einzelfall, auch nicht in unserer Hate Aid-Beratung“, sagte eine Sprecherin der Organisation. „Bildbasierte sexualisierte Gewalt ist ein andauerndes Problem in unserer Beratung. Dabei ist Google immer wieder relevant.“ Hate Aid berät und unterstützt als gemeinnützige Organisation Menschen, die im Netz Gewalt ausgesetzt sind.










