PfadnavigationHomePanoramaFarbattacke am Landtag25-Jähriger muss für Gaza-Parole 2000 Euro Strafe zahlen – Steuerzahler bezahlt rund 70.000 EuroVeröffentlicht am 02.09.2025Lesedauer: 4 MinutenDie rote Farbe auf dem denkmalgeschützten Gebäude sorgte für massive SanierungskostenQuelle: Julian Stratenschulte/dpaNach der Farbattacke mit „Free Gaza“-Parolen auf den Landtag Hannover muss der Täter 2.000 Euro Strafe zahlen. Der entstandene Schaden liegt laut Landtag bei rund 70.000 Euro – getragen vom Steuerzahler.Wegen der Gaza-Farbattacke auf den niedersächsischen Landtag ist ein 25-Jähriger zu einer Geldstrafe verurteilt worden – und damit einer Haftstrafe entgangen. Der Syrer wurde wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung vom Amtsgericht Hannover nach nur einem Verhandlungstag zu 100 Tagessätzen je 20 Euro verurteilt, er muss also 2000 Euro zahlen. Der Richter folgte damit der Forderung des Staatsanwalts. Der Angeklagte, der zurzeit eine Ausbildung als Sozialassistent macht und Bafög bezieht, hat zudem die Kosten des Verfahrens zu tragen. Laut Gesetz wird gemeinschädliche Sachbeschädigung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet. Der Verteidiger Martin Heising aus Bonn hatte für seinen Mandanten 50 Tagessätze je 15 Euro gefordert, also in Summe 750 Euro. Das Strafmaß bezeichnet Heising in einer ersten Reaktion als „überhöht“. Der 25-Jährige hatte gestanden, in einer Septembernacht des vergangenen Jahres mit weiteren bisher unbekannten Tätern die denkmalgeschützte Fassade des Landtags in Hannover verschandelt zu haben. Mit roter Farbe habe er die denkmalgeschützte Außenansicht unter anderem mit den Wörtern „Free Gaza“ beschmiert und besprüht. Eine Polizistin hatte auf Überwachungskameras eine Tätergruppe von bis zu sechs Personen ausfindig gemacht. Jedoch wurde nur der 25-Jährige identifiziert.Lesen Sie auchVerteidiger Heising stellte in seinem Plädoyer heraus, der Angeklagte habe nicht aus Zerstörungswut heraus gehandelt. Seine Tat sei ein „Ausdruck purer Verzweiflung“. Der in Damaskus geborene Mann habe palästinensische Wurzeln und fürchte um seine Angehörigen in Gaza. Nun müsse er in den Medien mit ansehen, wie dort zahlreiche Menschen getötet würden. Durch seine Tat habe er die Öffentlichkeit aufrütteln wollen: „Mein Mandant hat gehandelt, weil er Leben retten wollte.“Lesen Sie auchDer Angeklagte selbst sagte, er habe die Tat begangen, „um Emotionen ausdrücken“. Zu seinen Freunden gehörten auch Juden, betonte er: „Ich habe kein Problem mit Juden.“ Zudem bestritt er, neben den Worten „Free Gaza“ auch ein nach unten zeigendes Dreieck auf das Gebäude gemalt zu haben – das Symbol der palästinensischen Terrororganisation Hamas. Der Vorsitzende Richter Olaf Wöltje sagte in seiner Urteilsbegründung, trotz aller glaubhafter Motive bleibe sein Handeln eine Straftat. Der Angeklagte habe einen erheblichen Sachschaden verursacht, der nun von der Gemeinschaft getragen werden müsse: „Am Ende wird es vom Steuerzahler bezahlt.“ Der Richter betonte immer wieder, dass es auch legale Möglichkeiten gebe, seine Meinung auszudrücken. Allerdings müsse es jeder aushalten, wenn dies nicht sofort zum Erfolg führe. Wenn jeder durch Straftaten das Recht in die eigene Hand nehme, werde die Situation eskalieren.Lesen Sie auchDie Tat ereignete sich Mitte September 2024 in der Nacht vor einem „Tag der offenen Tür“ im Landtag. Die insgesamt sechs Täter beschmierten dabei auch Säulen und verteilten Farbe auf den Treppen des Eingangsbereichs. Auch eine Gedenktafel für den Dichter der deutschen Nationalhymne, August Heinrich Hoffmann von Fallersleben (1798-1874), wurde mit Farbe beschmiert.Durch Aufnahmen von Überwachungskameras konnte die Polizei den Angeklagten als einen der Täter ausfindig machen, wie eine Polizistin als Zeugin darlegte. Er ist der Polizei als Teilnehmer von propalästinensischen Demonstrationen bekannt. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung wurde Kleidung mit roter Farbe sichergestellt, die der Farbe auf der Landtagsfassade entsprach.Rund 70.000 Euro für Reinigung und InstandsetzungDie Substanz der Fassade wurde laut dem Leiter des Gebäudemanagements des Landtags derart beeinträchtigt, dass Kosten von rund 70.000 Euro für Reinigung und Instandsetzung entstanden. Eine abschließende Rechnung liege aber noch nicht vor. Diese Kosten hat laut dem Richter vorerst der Steuerzahler zu tragen.WELT fragte beim Amtsgericht Hannover nach, wie das im Vergleich zur Schadenshöhe milde Strafmaß zustande kam. In seinem Urteil sei Richter Wöltje im Wesentlichen dem Plädoyer des Staatsanwalts gefolgt. „Bei der Strafzumessung hat das Gericht insbesondere das Geständnis des Angeklagten und den Umstand berücksichtigt, dass der Angeklagte zur Tatzeit nicht vorbestraft war und nicht aus Zerstörungswut gehandelt habe“, erklärt Pressesprecher Patrick Skeries auf WELT-Nachfrage. „Das Gericht hat aber auch klargemacht, dass der Einzelne, nur weil er der Auffassung ist, dass Demonstrieren nichts bringe, das Recht nicht in die eigene Hand nehmen dürfe.“ Angeklagter wäre mit Geldstrafe vorbestraftHingegen strafschärfend sei die Schadenshöhe berücksichtigt worden. Für die Sachbeschädigung Tat am Landtagsgebäudes habe das Gericht demnach eine Einzelstrafe von 80 Tagessätzen verhängt, für die Beschädigung eines Kunstobjekts eine weitere Einzelstrafe von 40 Tagessätzen und daraus die Gesamtstrafe gebildet. Die Gesamtstrafe muss laut Gesetz niedriger liegen, als wenn die einzelnen Strafen einfach addiert werden.Falls das Urteil rechtskräftig wird, wäre der 25-Jährige damit vorbestraft. Der Mann kann die Summe in monatlichen Raten zahlen. Rechtsanwalt Heising ließ zunächst offen, ob er Berufung einlegen wird. Immer wieder sprach er davon, dass Israel im Gazastreifen einen „Genozid“ begehe, der auch durch deutsche Waffen unterstützt worden sei. Es handele es sich um ein „politisches Verfahren“, da der Verhandlung eine politische Diskussion zugrunde liege. Für einen Antrag auf Berufung hat der Anwalt nun eine Woche Zeit. Solange ist das Urteil nicht rechtskräftig.dpa/epd/ceb/saha