Frankfurt. Wer ein Testament aufsetzt, hat meist klare Vorstellungen davon, wie sein Nachlass einmal verteilt werden soll. Umso bitterer ist es, wenn der letzte Wille auf Irrtümern beruht und das Vermögen am Ende in den falschen Händen landet. Das Handelsblatt hat mit Erbrechtsanwältinnen und -anwälten gesprochen und klärt über zehn weitverbreitete Irrtümer auf.
Testament: Diese zehn Irrtümer im Erbrecht sind weit verbreitet
Wenn es ums Erben und Vererben geht, kursieren viele Halbwahrheiten. Wer nicht aufpasst, leitet seinen Nachlass in unerwünschte Richtungen oder verpasst wertvolle Steuervorteile.






