PfadnavigationHomePolitikDeutschlandDrogenkonsum„Viel zu viel für den Eigenbedarf“ – Drogenbeauftragter Streeck fordert neue Cannabis-RegelnVeröffentlicht am 27.08.2025Lesedauer: 2 MinutenDer Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck, fordert strengere Regeln für den Cannabis-Konsum. Mit dem erlaubten Privatbesitz von bis zu drei Pflanzen könne man viel zu viel Cannabis ernten.Das Gesetz für den legalen Cannabis-Konsum muss nach Ansicht des Bundesdrogenbeauftragten Hendrik Streeck „stringenter und in sich schlüssiger“ werden. Für die Evaluierung nennt der CDU-Politiker einen Zeitrahmen.Für den Bundesdrogenbeauftragten Hendrik Streeck (CDU) steht fest, dass die von der Ampel-Koalition beschlossenen Regeln für einen legalen Cannabis-Konsum noch einmal verändert werden. „Das Gesetz muss in jedem Fall stringenter und in sich schlüssig sein. Das ist es im Moment nicht“, sagte er der „Rheinischen Post“.Den erlaubten Privatbesitz von bis zu drei Pflanzen sieht Streeck kritisch. „Damit kann ein kundiger Besitzer mit grünem Daumen etwa ein Kilo Cannabis ernten. Viel zu viel für den Eigenbedarf“, sagte er. Ob künftig weniger Pflanzen erlaubt sein sollen, ließ er aber offen. Streeck verwies auf die laufende Evaluierung des Gesetzes. „Im Herbst erwarten wir die ersten Ergebnisse, die nächsten im Frühjahr. Da müssen wir uns einige Zahlen ansehen, etwa die Entwicklung des Schwarzmarkts, Unfallstatistik im Straßenverkehr, Anzahl der Konsumenten, aber auch ob es eine Zunahme von Cannabis-induzierten Psychosen gibt“, sagte der Mediziner.Lesen Sie auchDie Cannabis-Legalisierung war im vergangenen Jahr in Kraft getreten. Danach können erwachsene Konsumenten Cannabis über nicht kommerzielle Anbauvereinigungen, sogenannte Cannabis Social Clubs, beziehen. Erwachsene dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit bei sich haben. Zu Hause ist der Besitz von bis zu 50 Gramm getrocknetem Cannabis sowie von bis zu drei Cannabis-Pflanzen pro erwachsener Person erlaubt.In den Clubs darf die Droge nicht konsumiert werden. Generell ist der Konsum in unmittelbarer Nähe von Minderjährigen verboten.epd/jm