Die Teichwirte in der Oberpfalz kämpfen seit Jahren dafür, dass der strenge Schutz der Fischotter abgesenkt wird und die Raubtiere abgeschossen werden dürfen, wenn sie ihnen zu viele Karpfen, Hechte und andere Fische aus den Teichen fressen. Dieses Frühjahr haben sie sich endlich am Ziel gesehen. Nach einem komplizierten Hin und Her hat der Freistaat eine Reihe Verordnungen und Allgemeinverfügungen erlassen. Mit ihrer Hilfe sollten zumindest in Oberfranken, der Oberpfalz, Niederbayern und Oberbayern übergriffige Fischotter abgeschossen werden können.

Wenige Monate später sieht es ganz danach aus, dass daraus nichts wird. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Bund Naturschutz (BN) haben dieser Tage beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Klage gegen die jagdrechtliche Ausnahmeverordnung des Freistaats für die Jagd auf den Fischotter eingereicht. „Die bayerischen Regelungen verstoßen gegen den strengen Schutz des Fischotters und gegen europäische Artenschutzregelungen“, sagt DUH-Geschäftsführer Sascha Müller-Kraenner. „Bayern muss bedrohte und streng geschützte Arten wie den Fischotter endlich schützen – und das geht nur mit einem Jagdrecht, das sich am Naturschutz orientiert.“

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