Konsumenten von E-Zigaretten, „Vapes“ und Tabak-Erhitzern müssen in Bayern mit Einschränkungen ihres Lasters im öffentlichen Raum rechnen. Die CSU-Landtagsfraktion will die Nutzung solcher Produkte im bayerischen Gesundheitsschutzgesetz (GSG) dem Tabakrauchen gleichstellen. Damit soll der Schutz vor gesundheitlichen Risiken, insbesondere für Kinder und Jugendliche, konsequent ausgeweitet werden, hieß es am Dienstag in einer Mitteilung der Fraktion. Derzeit wird final an einem Antrag im Landtag gearbeitet, aus dem dann ein Gesetzesentwurf und schließlich die Änderung des GSG entstehen könnte. Der Vorstoß soll mit dem bayerischen Gesundheitsministerium abgestimmt sein.

„Gesundheitsschutz darf keine Lücken haben. E-Zigaretten und Tabakerhitzer sind kein harmloses Lifestyle-Produkt, sondern können Einstieg in die Nikotinabhängigkeit sein und gesundheitsschädliche Substanzen freisetzen – auch für Dritte“, teilte CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek mit. „Deshalb wollen wir, dass sie künftig unter dieselben Regeln fallen wie herkömmliche Zigaretten.“ Das geplante Vorgehen sei „verhältnismäßig“. Laut Fraktionskreisen sollen ähnliche Gesetzesnovellen auch in einigen weiteren Bundesländern in Vorbereitung sein.