F.A.Z.-Archiv

E-Paper

F.A.Z. Produkte

F.A.Z.-Portal

Das Oberlandesgericht Schleswig hat den Antrag einer Verbraucherschutzstiftung abgewiesen. Meta darf somit weiterhin Nutzerdaten von Facebook und Instagram für KI-Trainingszwecke ohne Einverständnis der Profilinhaber verwenden.