PfadnavigationHomeRegionalesHamburgAuswertung für HamburgRückforderungen von Corona-Hilfen setzen viele Unternehmer weiter unter DruckVeröffentlicht am 11.08.2025Lesedauer: 2 MinutenAls nichts mehr ging – ein Foto aus dem Mai 2020. Damals brachen für viele Anbieter die Einnahmen wegQuelle: picture alliance/Flashpic/Jens KrickAuch mehr als drei Jahre nach dem Ende der meisten Einschränkungen der Corona-Pandemie ist die Zeit insbesondere für das Kleingewerbe längst nicht abgeschlossen, wie eine Hamburger Senatsantwort zeigt. Nun gibt Forderungen nach mehr Augenmaß.Die wirtschaftlichen Nachwirkungen der Corona-Pandemie treffen Hamburgs Kleingewerbe und Solo-Selbstständige weiterhin deutlich. Wie aus einer Anfrage der Linksfraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft hervorgeht, belaufen sich die Rückforderungen der Corona-Wirtschaftshilfen aktuell auf rund 358 Millionen Euro. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Xenija Melnik und David Stoop hervor.Lesen Sie auchDie Rückzahlungen betreffen vor allem die Soforthilfen und Überbrückungshilfen, die zwischen 2020 und 2023 an über 54.000 Antragsteller ausgezahlt wurden. Insgesamt wurden in Hamburg rund 3,8 Milliarden Euro an Corona-Hilfen bewilligt. Die Hoffnung, dass nachträgliche Zuschüsse die Rückforderungen übersteigen würden, hat sich nicht erfüllt: Lediglich 48 Millionen Euro wurden bisher laut der Senatsauswertung nachgezahlt.Bislang wurden rund 8000 Rückforderungsbescheide erlassen, etwa 2000 Forderungen sind noch offen. Besonders auffällig ist die hohe Zahl an Widersprüchen: Insgesamt wurden 18.124 Widersprüche eingelegt – davon allein 7671 im Bereich der Soforthilfe. Etwa ein Drittel der Widersprüche wurde ganz oder teilweise stattgegeben.Lesen Sie auchAuch die Möglichkeit zur Stundung und Ratenzahlung wird stark genutzt: Laut Senat wurden 2580 laufende und 575 abgeschlossene Teilzahlungsvereinbarungen getroffen. In den Überbrückungshilfen haben rund 1800 Antragsteller ihre Rückzahlung gestundet.Keine Daten zur Existenzgefährdung – aber Insolvenzen steigenOb die Rückforderungen direkt zu Existenzgefährdungen geführt haben, kann der Senat nicht beziffern. Eine entsprechende Erhebung existiert nicht. Dennoch zeigen die Zahlen aus den Jahren 2020 bis 2023 einen deutlichen Anstieg von Insolvenzen und Betriebsaufgaben, insbesondere im Einzelhandel, bei freiberuflichen Dienstleistungen und im Baugewerbe.Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Hamburg ist in diesen Branchen besonders hoch – auch, weil hier viele kleine und mittlere Unternehmen tätig sind. Gleichzeitig blieb der Saldo aus Neugründungen und Gewerbeaufgaben positiv: Im Jahr 2021 wurden 6975 neue Unternehmen gegründet, 2024 waren es 5984. Im ersten Quartal 2025 lag der Saldo bei 1627 – ein Rückgang, aber weiterhin positiv.Auch juristisch ist die Rückforderungspraxis umstritten: Derzeit sind 419 Klagen gegen Rückforderungsbescheide anhängig. Im Jahr 2024 wurden 70 Urteile gefällt – davon 48 zugunsten der Antragsteller, 16 zugunsten der Stadt. Viele Verfahren endeten durch Vergleiche oder Klagerücknahmen.Kritik aus der OppositionXenija Melnik, wirtschaftspolitische Sprecherin der Linken, kritisiert die aus ihrer Sicht rigide Rückforderungspraxis: „Diese Corona-Hilfen waren für viele Kleingewerbetreibende die einzige Möglichkeit, ihre Fixkosten zu decken. Der Senat muss den Ermessensspielraum erweitern und verhältnismäßig entscheiden.“jlau