Mehr als ein halbes Jahr nach dem Urteil im sogenannten Doppelgängerin-Mordprozess ist die Verurteilung eines 26-jährigen Mannes zu lebenslanger Haft rechtskräftig. Das Mordurteil gegen seine ebenfalls 26 Jahre alte Mitangeklagte liegt allerdings noch zur Überprüfung beim Bundesgerichtshof (BGH).

Die Frau hatte nach Ansicht des Landgerichts Ingolstadt untertauchen und daher als tot gelten wollen. Deswegen soll sie in einem sozialen Netzwerk im Internet nach einer ihr ähnlich sehenden Person gesucht haben, um diese umzubringen. Dadurch soll sie Kontakt zu einer 23-Jährigen aus Baden-Württemberg bekommen haben – und diese dann mit ihrem Komplizen getötet haben. Der Vorsitzende Richter sprach von einer „verstörenden Tat“.

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